Dead Island – weg von der Liste B – also nicht mehr strafrechtlich bedenklich

Die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien hat nun das Spiel Dead Island erneut geprüft und danach das Spiel von der Liste B genommen.

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Deep Silver der Publisher von Dead Island hatte das Spiel in Deutschland gar nicht erst der USK Prüfung vorgelegt. Die erste Prüfung fand zirka 4 Monate nach dem Release statt und es landete sofort auf Liste B. Da sollte nun geprüft werden ob es als strafrechtlich relevant anzusehen ist.

Nun wurde das Spiel aber erneut geprüft und diesmal kam man zu dem Entschluss es nicht auf Liste B, sondern nur auf Liste A zu setzen.

Mehr zu Dead Island erfährst du hier.


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