Im Rahmen der Debatten um die inzwischen wegen mangelnder Sicherheit abgeschaltete Software „besonderes Anwaltspostfach“ (beA) empfahl 1&1-Mitarbeiter Leslie Romeo auf der aktuellen Tagung des Deutschen EDV-Gerichtstags in Berlin, statt beA besser die von diesem Provider unterstützte Lösung DE-Mail dafür zu nutzen. Hier ein Auzug aus einem entsprechenden Artikel dazu im Webwork-Magazin:
„Dagegen sind die Versuche des Herrn Leslie Romeo vom Provider 1&1, der die Gelegenheit nutzte, Werbung für sein per Design schon kompromittiertes System mit eingebauter Sollbruchstelle für Thomas de Maizière bzw. dessen Nachfolger, die De-Mail zu machen, doch noch als relativ harmlos anzusehen…“
DE-Mail disqualifiziert sich gerade selbst
Dummerweise nutzen aber die meisten deutschen Gerichte mangels besserer und insbesondere sichererer Lösungen aktuell schon DE-Mail für die Korrespondenz der Juristen untereinander – und stehen aktuell völlig auf dem Schlauch.
Denn zusätzlich zu den Sicherheitsproblemen per Design sorgen auch Technische Probleme beim Anbieter des Dienstes United Internet dafür, dass die Benutzer unter anderem die De-Mail-Adressen der meisten Gerichte in Deutschland nicht mehr finden können.
Die unbrauchbare Alternative zum beA
Seit dem Jahresanfang kann ja jedermann, der über ein De-Mail-Konto verfügt, Behörden und Gerichten elektronische Dokumente schicken und damit die sonst in vielen Fällen zum Beispiel für das Einreichen von Klagen vorgeschriebene Schriftform ersetzen. (Was man dabei zu beachten hat, erläutert ein aktueller Artikel im Web.)
Das Problem dabei: Kaum ein Gericht gibt seine De-Mail-Adresse auf seiner Internetseite an. Die Nutzer sollen stattdessen den jeweiligen Empfänger über ein im De-Mail-Gesetz vorgesehenes öffentliches Verzeichnis heraussuchen können. Eigentlich müssen sich alle Anbieter von De-Mail-Diensten in dieses zentrale Verzeichnis eintragen und so den Nutzern Zugang auf die dort veröffentlichten Emailadressen der Empfänger ermöglichen – aber genau das funktioniert aktuell nicht.