De jure: Neues Urteil verkompliziert Facebook-Impressum (mal wieder) und 4 Tipps dagegen

De jure: Neues Urteil verkompliziert Facebook-Impressum (mal wieder) und 4 Tipps dagegen

OLG Düsseldorf.
(c)Charlie1965nrw/wikimedia.commons.org

Mit dem Urteil vom 13.08.2013 (Aktenzeichen I-20 U 75/13) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Onlinerecht mal wieder verkompliziert. Denn nach dem Urteil - das übrigens Urteile diverser Landgerichte wie in Aschaffenburg bestätigt - reicht es nicht aus, einen Verweis zum Impressum im Infobereich zu posten.
Welche Probleme ergeben sich nun? Zunächst einmal jenes, dass ich es langsam leid bin, wie häufig in letzter Zeit das deutsche Recht an den Social-Media-Profilen rumwerkeln und alles verkomplizieren. Natürlich ist das größere Problem, dass viele Unternehmen mit Facebook-Seiten ggf. mit einer Abmahnung rechnen müssen. Diese orientieren sich bei Impressumsfehlern gern im Bereich ab 1.000 Euro, da hier das Wettbewerbsrecht angegriffen scheint. 
Um sich an die neuen Bedingungen anzupassen und die eigene Seite sicherer zu gestalten, gibt es bislang mehrere Möglichkeiten:
  • Impressum-Tab: Sie können bis zu drei Tabs auf Ihrer Facebookseite individualisieren. Dort können Sie ein personalisiertes Impressum reinsetzen.
    Gefahr beim Impressum-Tab: Mobile Versionen der Seite (Smartphone, Tablet etc.) zeigen die Tabs häufig nicht an. Somit könnten Sie dafür abgemahnt werden.
  • Link im Infobereich: Aus meiner Sicht die bislang noch beste Praxis. Ein Verweis "Zum Impressum" samt Link oder Kurzlink zur Impressumsseite der eigenen Website.
    Gefahr beim Link: Nicht alle Gerichte sind der Meinung, dass dieser Link "einfach" zu erkennen ist.
  • Verweis im Infobereich: Es wird ein Verweis gesetzt und in der Langbeschreibung nach dem Klicken auf den Infobereich das Impressum eingefügt.
    Gefahr beim Verweis: Nicht alle Gerichte sind der Meinung, dass dieser Verweis "einfach" zu erkennen ist.
  • Link im Hintergrundbild: Der bislang neueste Vorschlag: Im großen 851 x 317px messenden Hintergrundbild den Link zum Impressum unterbringen.
    Gefahr beim Link: Es muss sich noch herausstellen, ob Gerichte das als einfach erachten bzw. das anstrengende Tippen nicht irgendwann als unzumutbar verurteilen. 

De jure: Neues Urteil verkompliziert Facebook-Impressum (mal wieder) und 4 Tipps dagegen

Ein großes Problem entsteht bei beruflich genutzten privaten Profilen. Als Beispiel mein eigenes Profil

Freiberufler und Selbstständige stehen hier besonders vor Problemen: Die privaten Facebookprofile werden häufig auch geschäftsmäßig und sogar geschäftlich genutzt, weil midnestens auf die eigenen Dienstleistungen oder Produkte verwiesen wird. Hier empfiehlt sich v.a. der Link im Hintergrundbild, wie man es in der obigen Grafik meines Facebookprofils sieht.
Keine der Methoden ist mit der momentanen Rechtslage hundertprozentig sicher, doch es empfiehlt sich, mindestens eine davon einzuhalten! Alternativ können Sie gern meine Seminarreihe besuchen DE jure: Onlinerecht und digitale Gesetze in Deutschland, in der Themen wie Impressumspflicht, Datenschutz und Vertragsrecht abgehandelt werden.Weitere Informationen: ra-plutte.derechtsanwalt-schwenke.de

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