Mit einem Kollegen habe ich mich kürzlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterhalten. Wir waren uns einig, dass Datenschutz eine wichtige Sache ist und insbesondere im anwaltlichen Berufsalltag eine hohe Bedeutung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mandanten hat.
Zu fortgeschrittener Stunde und nach einigen Weizenbieren hat mir der Kollege dann noch eine Geschichte* zum Datenschutz auf den Weg gegeben, welche die Bemühungen um die Datensicherheit zur vertraulichen Kommunikation im Rechtsverkehr wie einen schlechten Witz erscheinen lässt. Die Geschichte handelte von einem Anwalt, der im Anwaltszimmer des Landgerichts regelmäßig und ungeniert ins Gerichtsfach einer vorwiegend im Familienrecht tätigen Kanzlei greift, um gerichtlichen Beschlüssen und Urteilen sowie Schriftsätzen die Namen, Adressen und andere Informationen von Personen zu entnehmen, die sich in Scheidungsverfahren befinden.
Dazu muss man wissen, dass sich die Gerichtsfächer der Rechtsanwälte im Anwaltszimmer des Landgerichts befinden und mit fortlaufenden Nummern und Namensschildern versehen sind. Jedes Gerichtsfach ist mit einer kleinen Klappe versehen, die es erlaubt, von außen zu sehen, ob sich Gerichtspost im Fach befindet. Die Klappen sind nicht verschlossen und jeder, der sich im Anwaltszimmer befindet, kann etwas einwerfen oder auch entnehmen. Diesen Umstand soll sich der Kollege zu nutze gemacht haben, um mit wenig Aufwand an Adressen zu gelangen, bei denen gezielte Werbung Erfolg verspricht. Ein Flyer "Kostenlose Erstberatung bei Scheidungsfällen" in jeden Briefkasten des Hauses eines Scheidungsopfers könnte selbst im Zeitalter von Google-Werbung erfolgversprechend sein.
Ich habe nicht näher nachgehakt, was der Kollege tatsächlich mit den Adressen gemacht hat, vielleicht hat er die Informationen ja auch nur zur Erstellung einer persönliche Singlebörse verwendet. Ich weiß allerdings, dass prinzipiell jeder ins Anwaltszimmer latschen kann, um sich mit vertraulicher Post zu versorgen und ein Rechtsanwalt, der ein eigenes Fach hat, kann nahezu gefahrlos auf die Gerichtspost von Kollegen zugreifen. Wenn man an die Diskussion um die Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs oder die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung denkt, ist der eher sorglose Umgang mit der Datensicherheit bei den Gerichtsfächern im Anwaltszimmer des Landgerichts ein bestenfalls schrulliges Überbleibsel aus vergangenen Tagen.
*Die Personen und die Handlung dieser Geschichte sind frei erfunden. Etwaige Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten oder lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig. 399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef
Zu fortgeschrittener Stunde und nach einigen Weizenbieren hat mir der Kollege dann noch eine Geschichte* zum Datenschutz auf den Weg gegeben, welche die Bemühungen um die Datensicherheit zur vertraulichen Kommunikation im Rechtsverkehr wie einen schlechten Witz erscheinen lässt. Die Geschichte handelte von einem Anwalt, der im Anwaltszimmer des Landgerichts regelmäßig und ungeniert ins Gerichtsfach einer vorwiegend im Familienrecht tätigen Kanzlei greift, um gerichtlichen Beschlüssen und Urteilen sowie Schriftsätzen die Namen, Adressen und andere Informationen von Personen zu entnehmen, die sich in Scheidungsverfahren befinden.
Dazu muss man wissen, dass sich die Gerichtsfächer der Rechtsanwälte im Anwaltszimmer des Landgerichts befinden und mit fortlaufenden Nummern und Namensschildern versehen sind. Jedes Gerichtsfach ist mit einer kleinen Klappe versehen, die es erlaubt, von außen zu sehen, ob sich Gerichtspost im Fach befindet. Die Klappen sind nicht verschlossen und jeder, der sich im Anwaltszimmer befindet, kann etwas einwerfen oder auch entnehmen. Diesen Umstand soll sich der Kollege zu nutze gemacht haben, um mit wenig Aufwand an Adressen zu gelangen, bei denen gezielte Werbung Erfolg verspricht. Ein Flyer "Kostenlose Erstberatung bei Scheidungsfällen" in jeden Briefkasten des Hauses eines Scheidungsopfers könnte selbst im Zeitalter von Google-Werbung erfolgversprechend sein.
Ich habe nicht näher nachgehakt, was der Kollege tatsächlich mit den Adressen gemacht hat, vielleicht hat er die Informationen ja auch nur zur Erstellung einer persönliche Singlebörse verwendet. Ich weiß allerdings, dass prinzipiell jeder ins Anwaltszimmer latschen kann, um sich mit vertraulicher Post zu versorgen und ein Rechtsanwalt, der ein eigenes Fach hat, kann nahezu gefahrlos auf die Gerichtspost von Kollegen zugreifen. Wenn man an die Diskussion um die Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs oder die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung denkt, ist der eher sorglose Umgang mit der Datensicherheit bei den Gerichtsfächern im Anwaltszimmer des Landgerichts ein bestenfalls schrulliges Überbleibsel aus vergangenen Tagen.
*Die Personen und die Handlung dieser Geschichte sind frei erfunden. Etwaige Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Begebenheiten oder lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig. 399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef