Im Privacy Shield hat die US-Administration der EU-Kommission einen besseren Schutz für Daten von EU-Bürgern schriftlich zugesichert. Unter anderem sollen dann Überwachungsmaßnahmen auf das „Notwendige und Verhältnismäßige“ begrenzt werden und jährliche Berichte von US-Seite an die Kommission ergehen. Was notwendig und verhältnismäßig ist, bestimmt natürlich dann ausschließlich die USA.
EU-Justizkommissarin Věra Jourová hält diese Zusicherungen für ausreichend, um den USA ein „vergleichbares“ Datenschutzniveau wie in Europa zu bescheinigen – mit dieser Einstellung steht sie aber ziemlich allein da:
Die deutschen Datenschutzbehörden hatten bereits in den letzten Tagen erklärt, dass die Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern das von der EU-Kommission ausgehandelte Privacy Shield und den vorgesehenen Beschluss zur Erlaubnis von Datentransfers in die USA dazu nicht für ausreichend hält. Wenn das Abkommen nicht grundlegend im Sinne der EU-Bürger verbessert wird, wollen sie es erneut vor den EuGH bringen.
Wenn bei Privacy Shield alles so bleibt, wie es jetzt ist, dürfte diese Pseudo-Lösung mit der beruhigenden Bezeichnung „Privacy Shield“ (Schutz der Privatsphäre) nach kurzer Zeit erneut vom Europäischen Gerichtshof wieder kassiert werden.