Datenschutzbeauftrage klagen gegen „Privacy Shield“

privacy-shieldSeit dem vernichtenden Safe Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stehen Datenübertragungen in die USA rechtlich auf wackeligen Füßen. Ab dem Sommer soll das durch das sogenannte „Privacy Shield“ geändert werden.

Im Privacy Shield hat die US-Administration der EU-Kommission einen besseren Schutz für Daten von EU-Bürgern schriftlich zugesichert. Unter anderem sollen dann Überwachungsmaßnahmen auf das „Notwendige und Verhältnismäßige“ begrenzt werden und jährliche Berichte von US-Seite an die Kommission ergehen. Was notwendig und verhältnismäßig ist, bestimmt natürlich dann ausschließlich die USA.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová hält diese Zusicherungen für ausreichend, um den USA ein „vergleichbares“ Datenschutzniveau wie in Europa zu bescheinigen – mit dieser Einstellung steht sie aber ziemlich allein da:

Die deutschen Datenschutzbehörden hatten bereits in den letzten Tagen erklärt, dass die Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern das von der EU-Kommission ausgehandelte Privacy Shield und den vorgesehenen Beschluss zur Erlaubnis von Datentransfers in die USA dazu nicht für ausreichend hält. Wenn das Abkommen nicht grundlegend im Sinne der EU-Bürger verbessert wird, wollen sie es erneut vor den EuGH bringen.

Wenn bei Privacy Shield alles so bleibt, wie es jetzt ist, dürfte diese Pseudo-Lösung mit der beruhigenden Bezeichnung „Privacy Shield“ (Schutz der Privatsphäre) nach kurzer Zeit erneut vom Europäischen Gerichtshof wieder kassiert werden.


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