Datenschutz Cookie Hinweis

EU Cookie Richtlinie

Datenschutzerklärungen auf Homepages sind in Österreich gesetzlich notwendig und durch §96 (3) des
Telekommunikationsgesetz geregelt.

Hintergrund dafür ist die im Jahr 2011 vom EU Parlament beschlossene Cookie-Richtlinie.

Datenschutz und Cookies

Was sind eigentlich Cookies?

Ein Cookie ist eine Textinformation, die die besuchte Website über den Browser im Rechner des Betrachters („Client“) platziert. Der Cookie wird entweder vom Webserver an den Browser gesendet oder von einem Skript (etwa JavaScript) in der Website erzeugt. Der Client sendet die Cookie-Information bei späteren, neuen Besuchen dieser Seite mit jeder
Anforderung wieder an den Server.
Cookies speichern Informationen wie Seiteneinstellungen, Sprache, Surfgewohnheiten,…was natürlich enorm bei Online Shops und Online Marketing zum Einsatz kommt.
Was die Cookies nun alles auslesen und speichern dürfen kann man in den Einstellungen des eigenen Browsers natürlich festlegen.

Was sagt nun der §96(3) TKG genau?

Betreiber öffentlicher Kommunikationsdienste und Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft im Sinne des § 3 Z 1 E-Commerce-Gesetz, BGBl. I Nr. 152/2001, sind verpflichtet, den Teilnehmer oder Benutzer darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten er ermitteln, verarbeiten und übermitteln wird, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dies erfolgt und für wie lange die Daten gespeichert werden. Eine Ermittlung dieser Daten ist nur zulässig, wenn der Teilnehmer oder Nutzer seine Einwilligung dazu erteilt hat. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein Kommunikationsnetz ist oder, wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Benutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann. Der Teilnehmer ist auch über die Nutzungsmöglichkeiten auf Grund der in elektronischen Fassungen der Verzeichnisse eingebetteten Suchfunktionen zu informieren. Diese Information hat in geeigneter Form, insbesondere im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen und spätestens bei Beginn der Rechtsbeziehungen zu erfolgen. Das Auskunftsrecht nach dem Datenschutzgesetz bleibt unberührt.

Das betrifft somit alle kommerziell genutzten Websiten. Die Betreiber dieser Webseiten sind verpflichtet den Besucher über die Art der personenbezogenen Daten und Zweck dieser Daten zu informieren.

Das heißt eigentlich auch weiters, dass die Browsereinstellungen ausreichend sein sollten um diese Zustimmung darzustellen. Trotzdem sollte der Besucher ausreichend früh über die Benutzung der Cookies informiert werden. Am einfachsten als Popup oder als Cookie bar beim Öffnen der Webseite.

Auch Google empfiehlt EU Cookie Hinweis

Google Richtlinie

Google Hinweis

Wer Google AdWords, AdSense oder Analytics auf seiner Webseite verwendet sollte ebenfalls einen Cookie Hinweis auf seiner Homepage verwenden.

Wer nun die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes ignoriert, dem droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 35.000 Euro.

Was kann ich tun?

  • Überprüfen Sie ob Ihre Homepage überhaupt Cookies verwendet
  • Erstellen sie gegebenfalls den Datenschutzhinweis
  • Erstellen sie einen Opt-in Cookie Hinweis

Bei Fragen oder für die Erstellung eines Opt-in Cookie Hinweises stehen wir gerne zur Verfügung.


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