Das Wort zum Sonntag: Arbeiten und Jobs in der Kirche

Als protestantische Erzieherin aus der Kirche austreten? Als Arzt in einem katholischen Krankenhaus die Scheidung einreichen? Arbeitnehmer, die bei der Kirche angestellt sind, können damit Probleme bekommen. Katholisch? Evangelisch? Sie zahlen keine Kirchensteuer? Da hilft dann manchmal nur noch beten ....

Das Wort zum Sonntag: Arbeiten und Jobs in der Kirche

Bild pixabay

Religionslehrer, Erzieherin, Pastor oder Organist: Arbeitnehmer, die bei der Kirche angestellt sind, unterliegen einigen arbeitsrechtlichen Sonderregelungen. Das musste nun auch ein Sonderpädagoge aus Mannheim feststellen, der bei einem Caritas-Zentrum arbeitete. Er trat nach dem Bekanntwerden der zahlreichen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen aus der Kirche aus. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber. Zu Recht, urteilte im April 2013 das Bundesarbeitsgericht. Der Austritt sei ein schwerer Loyalitätsverstoß. Doch welche arbeitsrechtlichen Sonderregelungen gelten noch?

Bewerbungsgespräch

Normalerweise sind Fragen nach der Konfessionszugehörigkeit in Bewerbungsgesprächen tabu. Bei kirchlichen Arbeitgebern ist das anders. Hier sind tendenzbezogene Fragen zulässig. Ein evangelischer Kindergarten darf also zum Beispiel verlangen, dass die Erzieherin der evangelischen Kirche angehört und danach auch im Vorstellungsgespräch fragen. Allerdings wird hier in der Regel unterschieden, wie unmittelbar der Arbeitnehmer im Job mit der Religionsausübung zu tun hat. Bei einem Pfarrer, einer Erzieherin oder Religionslehrerin ist die Kirchenzugehörigkeit meist zwingende Voraussetzung. Beim Mitarbeiter im kirchlichen Krankenhaus wird das dagegen meist nicht so eng gesehen.

Kündigungsgründe

Kurz vor dem Bewerbungsgespräch in die Kirche eintreten und danach schnell wieder raus? Auch dann kann der Arbeitnehmer Probleme bekommen. Die genauen Regelungen hängen jedoch auch hier davon ab, wie unmittelbar der Arbeitnehmer mit der Religionsausübung zu tun hat. Bei Pfarrern, Erziehern oder Religionslehrern ist ein Kirchenaustritt durchaus ein Kündigungsgrund. Auch eine Scheidung oder eine zweite Heirat können Schwierigkeiten machen. So wurde 2004 einem katholischen Kirchenmusiker gekündigt, nachdem bekanntgeworden war, dass er in zweiter Ehe mit einer Frau zusammenlebte. Das Bundesarbeitsgericht hielt die Kündigung für rechtmäßig.

Öffentliche Äußerungen

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber eine besondere Treueverpflichtung. In Tendenzbetrieben geht diese noch etwas weiter: "Zum Beispiel darf keine katholische Erzieherin dazu aufrufen, zum Islam zu konvertieren."

Streitfälle

Bei kirchlichen Arbeitgebern gibt es keine Betriebsräte, an die sich Mitarbeiter bei Problemen wenden können. Lediglich eine sogenannte Mitarbeitervertretung existiert. Diese hat jedoch bei weitem nicht dieselben Rechte wie ein Betriebsrat. Bei Streitfällen wird zudem gelegentlich vor dem Gang vor Gericht eine Gütestelle eingeschaltet. Oder es hilft der liebe Gott ...

Arbeitszeiten

Wer bei der Kirche arbeitet, hat mehr Feiertage? Ganz im Gegenteil ! In einigen Berufen sind Sonn- und Feiertage reguläre Arbeitstage. Als Pfarrer kann ich natürlich nicht einfach sagen, ich fahre über Ostern in Urlaub.
Jobs
Quelle Halternzeitung

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