Blogger leben gefährlich und diese Woche haben einige Buchblogger ihr Schicksal sehr herausgefordert! Schuld daran war/ist das Thema des aktuellen TTT: 10 Autoren/Autorinnen, die du gerne mal treffen würdest. Frisch und frei zeigte eine Vielzahl von Böogger/Innen Fotos der Lieblingsautoren/Autorinnen; und das meist ohne einen Copyright-Vermerk (und nein, eine Verlinkung, wenn ich auf das Bild klicke, reicht nicht aus). Und selbst wenn der Vermerk angebracht wurden wäre, ist diese Veröffentlichung dieser Fotos noch immer abmahnbar, da garantiert nicht das Einverständnis des Fotographen erfolgt ist. Haben die Verlage mittlerweile die Cover und Klappentexte (auch hier bitte die Quelle angeben und verlinken) freigegeben, sieht das bei den Autorenfotos ganz anders aus, wie die RandomHouse-Verlagsgruppe erklärt:
Wichtig: Autorenfotos sind von dieser Weitergabe ausgeschlossen, hierfür müssten Sie sich bitte an den im Copyright angegebenen Fotografen wenden. Die Rechte für die in unseren Specials verwendeten Leseproben, Rezensionen und Fotos wurden ausschließlich zu diesem Zweck eingeholt und schließen leider ebenfalls eine Weitergabe aus. [Quelle: RandomHouse-Verlagsgruppe, FAQs Punkt 7]
Fast genauso streng sehen die Verlage den Umgang mit den Zitaten, die ja zum Beispiel regelmäßig bei der Aktion „Gemeinsam lesen“ veröffentlicht werden. Einige wenige Verlage stimmen einem Zitat überhaupt nicht zu, die RandomHouse-Verlagsgruppe gibt freies Licht für ein Kurzzitat bis max. 25 Wörter unter Angabe der Quelle (Autor, Titel, Verlag). Hier bin ich besonders vorsichtig, denn genau so ein Zitat (3 Sätze) hat mir trotz Angabe der Quelle (mit Verlinkung) eine Abmahnung beschehrt, die nur durch anwaltliche Hilfe von einem 4stelligen Betrag in einen niedrigen 3stelligen Betrag umgewandelt werden konnte. Ich sagte doch, Blogger leben gefährlich.
Übrigens, ein fehlendes, unvollständiges oder falsch platziertes Impressum sind auch gerne Abmahngründe. Gemäß § 5 TMG ist der Betreiber eines kommerziellen Internetauftrittes verpflichtet ein Impressum anzugeben, welches
- den Namen (der Nachname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname),
- die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort – kein Postfach!)
- die Telefonnummer sowie
- eine E-Mail
beinhalten muss. Viele von Euch werden jetzt sagen: Ich habe keinen kommerziellen Blog, mein Blog ist privat. Das ist in den meisten Fällen falsch: Schon die Annahme eines Rezensionsexemplar wandelt den privaten in einen kommerziellen Blog, auch die Teilnahme an einem Affiliate Programm wie Amazon ändert diesen Status. Ein Impressum ist also Pflicht und muss – so will es das Gesetz – mit höchstens 2 Klicks und ohne Scrollen von jeder Seite (also auch einer Unterseite) erreichbar sein.
Das gilt auch für die Datenschutzerklärung. Viele von Euch sind bei Blogger.com und so wurde die Belehrung zur Benutzung von Cookies – die übrigens seit dem 30.09.2015 Pflicht ist – ein Bestandteil der Datenschutzerklärung automatisch erstellt. Allerdings fehlen in dieser einige wichtige Hinweise, wie eben die Nutzung des Amazon-Partnerprogramms oder der Share-Buttons wie Facebook, Google+ oder Twitter. Bei Blogger.com sind diese Buttons nämlich bereits beim Laden der Seite aktiv, persönliche Daten wie die IP-Adresse oder lokal abgelegte Cookies werden an die sozialen Dienste gesendet. Das passiert auch, wenn jemand kein Konto bei bei diesen Netzwerken hat oder die Teilen-Funktion nicht nutzen möchte. Noch schlimmer wird es, wenn der Besucher bei Facebook eingeloggt ist, denn dann werden sie eindeutig identifiziert und FB erfährt so, auf welchen Seiten man unterwegs ist. Um also diese Buttons datenschutzkonform nutzen zu können, müßte also die sogenannte 2-Klick-Variante eingebaut werden, was man aber bei den kostenlosen Blogs von Blogger.com und WordPress.com nicht bewerkstelligen kann. Somit geht man hier wieder ein Abmahnrisiko ein – wenn auch aus Unkenntnis. Aber wie heißt es so schön: Dummheit (hier gleichzusetzen mit Unwissenheit) schützt vor Strafe nicht.
Aber noch einmal zurück zur Datenschutzerklärung: Wie bereits oben geschrieben, muss auch diese jederzeit von jeder Seite aus abrufbar sein. Bestätigt man bei Blogger.com aber den eingeblendeten Hinweis mit „OK“, verschwindet die Erklärung ins Nirgendwo. Hier müßtet Ihr also noch einmal eine Seite mit den Datenschutzerklärung erstellen und verlinken, am besten in der oberen Linkleiste neben dem Impressum. Einen passenden kostenlosen Datenschutz-Generator findet Ihr auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke, einen Impressum-Generator Website auf der Seite eRecht24.
Vielleicht schaut Ihr einfach noch einmal mit „Rechts“augen über Euren Blog; ich jedenfalls wünsche Euch einen schönen Sonntag.
18.10.15 | 657 Wörter | 0 Kommentare | © durchgelesen