Das Verfassungsgericht hat die Artikel des balearischen Stierkampfgesetzes für ungültig erklärt, die das Stechen, Banderillieren und Töten von Rindern in den Stierkämpfen, die auf dem Archipel stattfinden, verbieten.
Der Text erklärt die verfassungswidrigen Artikel 6, 7, 8 und 9 des Gesetzes, sowie die Absätze 1, 2 und 7 des Artikels 5 und einige weitere Punkte des Artikels 1.2 und 4, haben die Quellen des Obersten Gerichtshofs an Efe über eine Entscheidung informiert, die Einzelstimmen hat und die in den nächsten Tagen bekannt sein wird.
Foto: Oliver Thier Photography
Das Verfassungsgericht erklärt einen Teil des balearischen Stierkampfgesetzes für nichtig9.9 (98.6%) | 917 Bewertung[en]Diese Beiträge zum Thema könnten Sie auch interessieren ...
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