Das Transsexuellengesetz erfolgreich angegriffen! Zwischen der “kleinen” und der “großen Lösung”

So ziemlich alles, dass in den Achtziger modern war, ist heute längst in der Entwicklung der Gesellschaft und dem Zeitverlauf untergegangen. Nur so etwas einschneidendes wie ein Gesetz hält sich wacker: das Transsexuellengesetz.

 Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Zeichen dagegen gesetzt. Mit sechs gegen zwei Stimmen wurden endlich Teile dieses Gesetzes als verfassungswidrig erkannt.

 Zur Anerkennung des gefühlten Geschlechts ist die Durchführung einer geschlechtsangleichenden Operation keine Pflicht mehr.

Das Transsexuellengesetz erfolgreich angegriffen! Zwischen der “kleinen” und der “großen Lösung”

 Eine Geschlechtsangleichung war bis jetzt Pflicht, wenn die Änderung des Geschlechts in offizielle Dokumente eingetragen werden sollte. Diese OPs sind zum einen gefährlich und preisintensiv und zum anderen gehört dieser Eingriff in die körperliche Identität nicht unbedingt in das eigene Verständnis von allen transsexuellen Menschen.

 Dem Gesetz nach sei diese Operation ein Beweis für “die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit” der Transsexualität. Diesen Zwang erkannten die Karlsruher Richter nun endlich als unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Viel wichtiger sei es, so wird argumentiert, “wie konsequent der Transsexuelle in seinem empfundenen Geschlecht lebt und sich in ihm angekommen fühlt”.

 Die Klage stammte von einer 62-Jährigen Frau, die mit männlichen äußeren Geschlechtsmerkmalen geboren wurde. Sich selbst sieht sich als eine homosexuelle Frau. Zwar durfte sie im Rahmen der “kleinen Lösung” ihren Vornamen ändern, gilt aber offiziell weiterhin als Mann, da sie die angleichenden Operationen nicht durchführen ließ. Dies belastete sowohl sie als auch ihre Partnerschaft mit einer Frau.  

 Das soll sich ändern.

Das Transsexuellengesetz erfolgreich angegriffen! Zwischen der “kleinen” und der “großen Lösung”

 Insgesamt hat Karlsruhe bereits sechs Mal Aspekte des 30 Jahre alten Gesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Dieser Erfolg ist ein beachtlicher!

 Die Vorschriften der “großen Lösung” sind mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Sie dürfen bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung nicht mehr angewandt werden!

 

Fotos von flickr.com: Al Fed; kenny_lex


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