Ein hohes Gut in Deutschland ist das Sozialversicherungssystem. Dieses ist durch den Artikel 20 sogar im Grundgesetz verankert. Die Vorschriften für die Sozialgesetzgebung ist im Sozialgesetzbuch geregelt.
Die fünf Säulen der Sozialversicherung
- Die Krankenversicherung, zuständig ist die Krankenkasse. Es gibt:
– Allgemeine Ortskrankenkassen
– Betriebskrankenkassen
– Ersatzkrankenkassen
– Innungskrankenkassen
– Landwirtschaftliche Krankenkassen
– Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See - Die Pflegeversicherung, auch hier ist die Krankenkasse zuständig, in welcher man sich gesetzlich krankgenversichert hat.
- Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsbände
- Die Rentenversicherung, zuständig sind
– die Rentenversicherung Bund
– einige Rentenversicherungen der Bundesländer, z.B. Berlin oder Westfalen
– die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft Bahn-See - Die Arbeitslosenversicherung, über die Bundesagentur für Arbeit
Daneben gibt es für spezielle Berufszweige wie z.B. Ärzte, Architekten oder Landwirte, berufsständische Versorgungswerke, wie z.B. die Architektenkammern.
Aus welchen Organen bestehen die Organisationen
Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit und die Rentenversicherungen bestehen jeweils aus Selbstverwaltungen die im Rahmen einer Sozialwahl alle 5 Jahre neu gewählt werden. Die Selbstverwaltung hat die folgenden Aufgaben:
- Die Feststellung des Haushaltes
- Das Erteilen der Jahresrechnung
- Das Beschließen von Satzungen
- Die Wahl der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird durch einen Vorstand ausgeübt. Dieser hat die folgenden Aufgaben:
- Das Erstellen eines Haushaltsplanes
- Die Prüfung der Jahresrechnung
- Die Erstattung von Geschäftsberichten
- Die Vermögensanlage