Wie wir alle wissen, ist die DGT dafür verantwortlich, Sanktionen gegen Fahrer zu verhängen, die gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Die Beträge werden an die Schwere der Strafe angepasst.
Abgesehen von denjenigen, die sich auf die Straßenverkehrssicherheit und das Verhalten des Fahrers am Steuer beziehen, betreffen die teuersten Strafen die Fahrzeugpapiere, die Versicherung oder den Führerschein.
Nicht versichertes Fahrzeug
Jedes Kraftfahrzeug muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, damit im Schadensfall Schäden an anderen Personen behoben werden können. Die Höhe der Geldbuße variiert je nach Kategorie des Fahrzeugs, seiner Dienstleistung und ob es zum Zeitpunkt des Unfalls auf der Straße war oder nicht. Der sanktionierte Fahrer muss zwischen 601 und 3.005 Euro zahlen.
ITV ist abgelaufen
Das Zertifikat der Technischen Fahrzeuginspektion ist ebenfalls obligatorisch, da es garantiert, dass sich alle Elemente und Systeme des Fahrzeugs in gutem Zustand befinden und normal funktionieren. Die Gültigkeitsdauer hängt von der Art des Fahrzeugs, seiner Verwendung und seinem Alter ab. Wenn es nicht in Kraft ist, wird mit 200 Euro geahndet.
Abgelaufener Führerschein
Der Führerschein bescheinigt, dass der Fahrer zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt ist und sich in einem guten psychisch-technischen Zustand befindet. Sie muss von Zeit zu Zeit erneuert werden, abhängig von der Art des Führerscheins und dem Alter des Fahrers. Ein abgelaufener Führerschein wird mit einer Geldstrafe von 200 Euro bestraft.
Fahren ohne Brille
Ein Code auf dem Führerschein zeigt an, ob wir eine Brille am Steuer benötigen. Wird der Fahrer ohne Brille erwischt, wird ihm eine Geldstrafe von 200 Euro auferlegt.
Fehlende Warnweste
Das Gesetz besagt, dass es im Falle eines Unfalls oder einer Panne obligatorisch ist, die reflektierende Weste anzuziehen, um aus dem Fahrzeug auszusteigen. Seine Funktionalität besteht darin, dass der Fahrer für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar ist. Daher ist das Nichttragen eine Geldstrafe von 200 Euro.
Führen Sie keine Dokumentation mit sich
Die Folgen des Fahrens ohne Führerschein, fehlender Führerschein oder TÜV-Karte wrden mit einer Geldstrafe von 60 Euro und die Stilllegung des Fahrzeugs belegt.
Fahranfänger ohne L
Fahrer unter einem Jahr, d.h. Anfänger müssen im Fahrzeug an sichtbarer Stelle das entsprechende Abzeichen mitführen: Ein L. Versäumnis wird mit 80 Euro bestraft.
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