Das seltsame Rechtsverständnis der sächsischen Justiz

Von Nicsbloghaus @_nbh

Da wird ein­mal wie­der der Bote geköpft. In die­sem Falle ein Fotograf straf­recht­lich ver­folgt, der das Hakenkreuz auf dem Arm eines Fussballers foto­gra­fierte und doku­men­tierte.

Der Nazi bleibt unbe­hel­ligt.

Ach ja, der Fotograf wird “wegen Vergehens gegen das Kunsturhebergesetz u.a.” ange­klagt. Damit erklärt die säch­si­sche Staatsanwaltschaft ein Hakenkreuz-Tatoo zu Kunst. Geht’s noch?

Nic

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