Das Schweigen der Medien und Behörden, Vertuschungsverordnung auch in Cottbus gültig

Das Schweigen der Medien und Behörden, Vertuschungsverordnung auch in Cottbus gültig

Von Gastautor Wolfgang Schlichting

Zuerst die positiven Informationen, die meisten deutschen Polizisten und auch die Mitarbeiter in Ämtern und Behörden halten sich genau wie die Staatsmedien an die von der Bundeskanzlerin erlassene Vertuschungsverordnung bezüglich der von Ausländern begangenen Gewaltverbrechen.

Es gibt jedoch immer noch Querulanten, die sich nicht an die Vertuschungsverordnung halten und dadurch dazu beitragen, dass das Merkelmärchen von den friedfertigen Flüchtlingen an Glaubwürdigkeit verliert. Zu diesen “Volksverhetzern” zählt auch eine Frau, die am 03.04.2019 an einem Stausee bei Spremberg von einem “friedfertigen” Flüchtling brutal zusammen geschlagen und vergewaltigt wurde. Obwohl ihr die Polizei verboten hatte, mit Verwandten und Bekannten über das Gewaltverbrechen zu reden, erzählte sie ihrem Ehemann, was ihr an dem Stausee passiert war und der überzeugte seine Frau davon, dass sie eine Strafanzeige erstatten sollte, was von dem Vergewaltigungsopfer dann auch am 08.04.2019 realisiert wurde.

Bis zum 11.04.2019 wurde das Gewaltverbrechen von der zuständigen Staatsanwaltschaft Cottbus und der ebenfalls dort ansässigen Polizeidirektion tot geschwiegen und auch in den regionalen Medien wurde keine Silbe über das Gewaltverbrechen veröffentlicht, obwohl die AfD zwischenzeitlich mehrere Anfragen in dieser Angelegenheit beim Brandenburger Landtag gestellt hatte. Der Berliner AfD Abgeordnete Harald Laatsch sorgte dann persönlich dafür, dass das vertuschte Gewaltverbrechen öffentlich bekannt wurde, er setzte sich mit der vergewaltigten Frau in Verbindung und veröffentlichte das Gewaltverbrechen auf seiner Facebook Seite.

Am 11.04.2019 gab es eine gemeinsame Erklärung der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Cottbus aus der hervor ging, dass es möglicherweise an dem Stausee eine Vergewaltigung gegeben hätte und kurz danach erfolgte der “Gegenangriff” der Staatsanwaltschaft. Die vergewaltigte Frau und der AfD Abgeordnete wurden von der Cottbuser Staatsanwaltschaft vorgeladen und mussten zum Inhalt des Interviews, dass der AfD Abgeordnete veröffentlicht hatte, ausführlich Stellung nehmen, weil die Staatsanwaltschaft bezweifelte, dass es das Interview überhaupt gegeben hatte. Diese Verfahrensweise erinnert mich an den von Ausländern begangenen Mord an einem Chemnitzer Bürger, dort wurden die Augenzeugen auch so oft von der Polizei vernommen, bis sie sich nicht mehr sicher waren, dass sie das, was sie gesehen hatten, auch tatsächlich gesehen haben und als sie dies nicht mehr wussten, wurde der mutmaßliche Mörder aus der Untersuchungshaft entlassen.


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