Das schickt sich nicht, Herr Schick!

WEIMAR. (fgw) Ob sie wol­len oder nicht, auch die höchs­ten Vertreter der Catholica müs­sen sich an Recht und Gesetz in unse­rer Demokratie hal­ten. Sonderregelungen darf es nicht geben. Schon gar nicht für Religionsgemeinschaften, denn Glauben ist Privatsache. Ist § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen) schon kon­tro­vers genug und gehört an sich nicht in unsere säku­lare Demokratie, gibt es noch § 185 StGB (Beleidigung) und zahl­rei­che andere Gesetze zum Schutz der Persönlichkeit. Aber der katho­li­sche Erzbischof Schick for­dert ein Blasphemie-Verbot in Deutschland. Anlass war wohl die befleckte Soutane des Papstes. Der konnte sich jedoch mit dem beste­hen­den Rechtsinstrumentarium weh­ren.

von Georg Korfmacher

166 Das schickt sich nicht, Herr Schick!

(Foto/Montage: Evelin Frerk, hpd.de)

Schick will schlicht die durch unsere Verfassung geschützte Meinungsfreiheit mit der Forderung beu­gen, dass gegen “hei­lige Personen, hei­lige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie hei­lige Gegenstände und Geräte aller Religionen” kein Spott und Hohn zuge­las­sen wer­den dürfe. Aber wo war denn die Stimme die­ses hohen Herren, als die Mohammed-Karikaturen ver­öf­fent­licht wur­den?

Selbstverständlich muss man sich wun­dern und auch spot­ten dür­fen über z.B. die Vorhaut Jesu, die als Ringe um den Saturn krei­sen soll, über die ihrem Vater bei­schla­fen­den Töchter in der Bibel oder den Eid beim Gemächte sei­nes Herrn, als die­ser sei­nen Diener auf Brautschau schickte und, und, und. Aber nein, Schick for­dert, “dass die Person Jesu Christi, Gott der Vater, Maria, die Heiligen, die Hostie des Altarsakraments, die sakra­len Gegenstände wie Kelche und Monstranzen, auch die Kirchengebäude und Prozessionen von unse­rem Staat geschützt wer­den”. (Der hei­lige Geist ist da irgendwo auf der Strecke geblie­ben) Nein Herr Schick, dafür sind neue Gesetze nicht nötig. Der elfte Abschnitt unse­res StGB für Straftaten mit Bezug auf Religion und Weltanschauung ist mehr als hin­rei­chend.

Insofern befin­det sich auch Thomas Goppel auf dem Holzweg, wenn er pos­tu­liert: “Wer nicht so zu sei­nem Anstand fin­det, der braucht ein Gesetz”. Ein Blick ins Gesetz würde auch ihm für die Rechtsfindung behilf­lich sein. Für den Purpurträger Marx ist das Thema nicht neu, und seine Reaktion auf den Kollegen eher diplo­ma­tisch zurück­hal­tend.

Es schickt sich nicht, Herr Schick, wenn ein Bischof sich hier schein­hei­lig zum Sprecher aller Religionsgemeinschaften auf­spielt. Sollte die­ser Kirchenmann wirk­lich schon ver­ges­sen haben, wie viele Andersgläubige und Andersdenkende durch die Catholica umge­bracht wor­den sind, als diese noch das Sagen hatte? Das, Herr Schick, ist end­gül­tig vor­bei und darf nicht wie­der­kom­men. Unser Recht ist sicher­lich nicht per­fekt und bedarf der ste­ti­gen Entwicklung. Aber es gilt nun ein­mal für alle, auch für die Catholica, die sich laut GG nur im Rahmen der für alle gel­ten­den Gesetze zu bewe­gen hat. Ein reli­gi­ons­spe­zi­fi­sches Sonderrecht ist ein Frontalangriff auf unsere demo­kra­ti­sche Ordnung. Dagegen muss sich jeder ver­nünf­tig den­kende Mensch in die­ser Republik vehe­ment weh­ren.

[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]

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