WEIMAR. (fgw) Ob sie wollen oder nicht, auch die höchsten Vertreter der Catholica müssen sich an Recht und Gesetz in unserer Demokratie halten. Sonderregelungen darf es nicht geben. Schon gar nicht für Religionsgemeinschaften, denn Glauben ist Privatsache. Ist § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen) schon kontrovers genug und gehört an sich nicht in unsere säkulare Demokratie, gibt es noch § 185 StGB (Beleidigung) und zahlreiche andere Gesetze zum Schutz der Persönlichkeit. Aber der katholische Erzbischof Schick fordert ein Blasphemie-Verbot in Deutschland. Anlass war wohl die befleckte Soutane des Papstes. Der konnte sich jedoch mit dem bestehenden Rechtsinstrumentarium wehren.
von Georg Korfmacher
(Foto/Montage: Evelin Frerk, hpd.de)
Schick will schlicht die durch unsere Verfassung geschützte Meinungsfreiheit mit der Forderung beugen, dass gegen “heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen” kein Spott und Hohn zugelassen werden dürfe. Aber wo war denn die Stimme dieses hohen Herren, als die Mohammed-Karikaturen veröffentlicht wurden?
Selbstverständlich muss man sich wundern und auch spotten dürfen über z.B. die Vorhaut Jesu, die als Ringe um den Saturn kreisen soll, über die ihrem Vater beischlafenden Töchter in der Bibel oder den Eid beim Gemächte seines Herrn, als dieser seinen Diener auf Brautschau schickte und, und, und. Aber nein, Schick fordert, “dass die Person Jesu Christi, Gott der Vater, Maria, die Heiligen, die Hostie des Altarsakraments, die sakralen Gegenstände wie Kelche und Monstranzen, auch die Kirchengebäude und Prozessionen von unserem Staat geschützt werden”. (Der heilige Geist ist da irgendwo auf der Strecke geblieben) Nein Herr Schick, dafür sind neue Gesetze nicht nötig. Der elfte Abschnitt unseres StGB für Straftaten mit Bezug auf Religion und Weltanschauung ist mehr als hinreichend.
Insofern befindet sich auch Thomas Goppel auf dem Holzweg, wenn er postuliert: “Wer nicht so zu seinem Anstand findet, der braucht ein Gesetz”. Ein Blick ins Gesetz würde auch ihm für die Rechtsfindung behilflich sein. Für den Purpurträger Marx ist das Thema nicht neu, und seine Reaktion auf den Kollegen eher diplomatisch zurückhaltend.
Es schickt sich nicht, Herr Schick, wenn ein Bischof sich hier scheinheilig zum Sprecher aller Religionsgemeinschaften aufspielt. Sollte dieser Kirchenmann wirklich schon vergessen haben, wie viele Andersgläubige und Andersdenkende durch die Catholica umgebracht worden sind, als diese noch das Sagen hatte? Das, Herr Schick, ist endgültig vorbei und darf nicht wiederkommen. Unser Recht ist sicherlich nicht perfekt und bedarf der stetigen Entwicklung. Aber es gilt nun einmal für alle, auch für die Catholica, die sich laut GG nur im Rahmen der für alle geltenden Gesetze zu bewegen hat. Ein religionsspezifisches Sonderrecht ist ein Frontalangriff auf unsere demokratische Ordnung. Dagegen muss sich jeder vernünftig denkende Mensch in dieser Republik vehement wehren.
[Erstveröffentlichung: Freigeist Weimar]