Das Problem mit der NLP – und eine Bitte an die Krankenkassen

NLP, das sind die Produkte, die Nicht-Listen-Präparate sind, also: Nicht auf der SL (Spezialitätenliste: was von den Grundversicherungen der Krankenkasse bezahlt wird), nicht auf der LPPV (der Negativ-Liste, von keiner Krankenkasse bezahlt).

Sie sind so was zwischendrin. Nicht Fisch und nicht Vogel.

Eigentlich könnte man sagen, das sind die Präparate, die von der Zusatzversicherung übernommen werden – nur stimmt das -selbst wenn man eine Zusatzversicherung hat- nicht in jedem Fall.

Grundsätzlich entscheidet jede Kasse selbst, was ihre Zusatzversicherung (von denen es auch verschiedenen geben kann) beinhaltet. Viele Kassen zahlen z.B. kein Rhinomer, Triomer und andere Salz-Spüllösungen, manche aber schon. Dasselbe gilt für befeuchtende Augentropfen und Hautpflegeprodukte. Weil das der Computer aber nicht erkennen kann, kommt es halt vor, dass die Kunden später eine Rechnung von der Apotheke bekommen.

Ich kann aus Zeitgründen nicht bei jedem NLP Produkt einzeln nachschauen, ob das jetzt eine solche Ausnahme ist oder nicht. Unser System erlaubt nämlich keine Differenzierung nach der Krankenkasse (gibt es überhaupt eines, das das macht?), so dass ich höchstens separat im Internet danach suchen kann.

Was ich machen kann ist bei sehr zweifelhaften Präparaten darauf hinweisen. Das machen wir auch.

Trotzdem kommen gelegentlich Patienten zurück und reklamieren.
Inzwischen sind wir so weit, dass wir zu NLP Präparaten überhaupt keine verbindlichen Aussagen mehr machen. Das heisst, wenn mich jemand fragt, ob das von der Krankenkasse übernommen wird, muss ich sagen: „Das kommt auf ihre Kasse und die Art Ihrer Zusatzversicherung an.“

Was … irgendwie auch für mich nicht befriedigend ist.

Noch unschöner finde ich, dass die Krankenkassen – denen wir (via Abrechnungsstelle) ja eine detaillierte Aufstellung aller abgegebenen Produkte und Dienstleistung übermitteln (inzwischen elektronisch) – den Versicherten nur eine gesammelte Abrechnung präsentieren. Das heisst, da steht dann nur:

Rechnung der Apotheke vom … bis … : 235 Franken,

Selbstbehalt (den der Patient dann abgezogen bekommt) 50.50.- Franken.

Übernommene Leistung durch die Krankenkasse: 184.50 Franken.

Da steht nicht drin, dass die SL Produkte ganz übernommen werden – abzüglich 10% Selbstbehalt, von den NLP manche gar nicht, andere zum Teil .. und erst recht nicht wie viel?.

Das ist kein Riesen Aufwand mehr das auf die Rechnung zu machen.

Könntet Ihr das bitte jetzt endlich mal einführen?!

Nicht nur für mich, damit ich bei interessierten Personen nicht immer heraussuchen muss, was das jetzt alles gewesen ist und wieso nicht ganz alles bezahlt wurde – sondern auch für die Patienten. Dann können sie auch sehen und kontrollieren, dass alles stimmt. Da wäre wahrscheinlich noch Sparpotential drin, denn nicht nur unsere Abrechnungen erhalten die Patienten so gekürzt, auch die der Ärzte und der Spitäler.


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