Das „neue“ offizielle Merkblatt für Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

Um mögliche Gesundheitsstörungen beim ungeborenen Baby oder auch Veränderungen an der Plazenta zu erkennen besteht ab Juli 2013 die Möglichkeit für Schwangere im zweiten Drittel ihrer Schwangerschaft eine weitere Basis-Ultraschalluntersuchung durchführen zu lassen. Das offizielle Merkblatt soll hierbei die Aufklärung zum Ultraschall durch die jeweilige betreuende Ärztin bzw. den betreuenden Arzt erleichtern. Zur Zeit bestehen allerdings noch viele Fragen bezüglich des eigentlichen Merkblattes, welches teils missverständlich, kompliziert und außerdem wohl zu ausführlich verfasst ist. Das Schwangere mit Hilfe dieses Ultraschall-Merkblattes eigenverantwortlicher Handeln und vor allem die zu verwendende Untersuchungsvariante selbst bestimmen.

Das „Recht auf Nichtwissen“ der Schwangeren

Laut dem deutschen Gesetzgeber wird für Schwangere nun das „Recht auf Nichtwissen“ definiert, welches sich vor allem auf einzelne Ergebnisse der jeweiligen Ultraschalluntersuchungen bezieht. Die zweite Ultraschalluntersuchung kann auf zwei verschiedene Wege durchgeführt werden, die deutlich abweichende Aussagekraft besitzen. Die Aufklärung darüber, welche Untersuchungsvariante gewählt werden sollte liegt wiederum bei der die Schwangere betreuenden Ärztin bzw. dem betreuenden Arzt und wird in einem informierenden Gespräch durchgeführt, die Entscheidungsfindung für die werdende Mutter so bestmöglich vorbereitet. Die aufklärenden „Maßnahmen“ bedeuten für die Ärzte natürlich einen deutlich höheren Zeitaufwand, als wenn sie einfach, wie bisher nach einem Schema vorgehen würden.

Mutter und Baby werden untersucht

Wie bereits erwähnt wird bei dieser zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung nicht nur die Gesundheit des Kindes überprüft, sondern auch die Lage der Plazenta. Die Vorteile liegen klar auf der Hand, denn so kann nicht nur eine mögliche Erkrankung beim Fötus festgestellt und frühzeitig geeignet behandelt werden, sondern auch die anstehende Geburt kann deutlich besser vorbereitet werden. In einem vorhergehenden Artikel wird die Wichtigkeit, die Geburt bzw. die Umstände ordentlich zu planen bereits näher erläutert (Komplikationen während der Geburt). Die Wahrscheinlichkeit, dass bei dieser zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung mögliche Befunde (falls feststellbar) auftreten, die nach der ersten Ultraschalluntersuchung noch unerkannt geblieben sind, ist erhöht. So kann die Schwangere vorab schon eine, mit den für evtl. erkannte Risiken, wie ein erhöhtes Komplikationsrisiko bei der Geburt geeignete Klinik mit den dann nötigen personellen und apparativen Möglichkeiten suchen.

Die Kontrolle der Plazentalage, z.B. vor dem Muttermund oder einer alten Kaiserschnittnarbe, kann sogar dazu führen, dass von ärztlicher Seite ein Kaiserschnitt vor dem Einsatz der Wehen empfohlen wird, um die dann deutlich erhöhte Komplikationswahrscheinlichkeit bei der Geburt zu vermindern. Allein dies sollte die Vorteile einer zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung deutlich machen und deren Inanspruchnahme durch die Schwangeren zur Selbstverständlichkeit werden lassen.


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