Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über das Tragen von Kopftüchern bei Lehrern sorgt für viel Lob und Kritik. Lehrerinnen darf nach dem Urteil in Schulen nicht mehr pauschal das Tragen von Kopftüchern verboten werden. Das Urteil war zu erwarten, früher oder später, den in Schulen wird vermehrt Islamunterricht angeboten. Wie kann da noch weiterhin das Kopftuchtragen, führ islamistische Lehrerinnen verboten werden? Staat und Religion sind leider nicht ganz getrennt in Deutschland und das ist ein Problem bei der ganzen Sache.
Der Staat und die Religion
Der deutsche Staat hat wirklich das Problem noch, in manchen Teilen zu sehr mit Religionen verbunden zu sein. Schulfächer wie Religion oder die Kirchensteuer sind diese übrigen Strukturen, die weiter getragen werden. Echtes Interesse seitens der Politik fehlte leider bisher, um die restlichen Strukturen zwischen Staat und Religionen abzuschaffen. Die christlichen Kirchen wollen natürlich ebenso ungern diese Vorteile im deutschen Staat verlieren.
Deshalb sollte das Urteil die deutsche Gesellschaft nicht wundern. Der Einfluss des Islams nimmt in Deutschland zu und dann kann nicht auf Dauer den christlichen Kirchen, die alleinige Sonderberechtigungen gelassen werden, in der Gesellschaft. Solche Rechte können nur verhindert werden, wenn endlich die ausnahmslose Trennung zwischen Staat und Religion existiert. Der Staat darf in keinen öffentlichen Einrichtungen auf irgendeine Art eine Religion bevorzugen. Außerdem darf es keine finanziellen Vorteile (wie Kirchensteuer oder sonstige Vergünstigungen) mehr geben.
Christliche Kirchen mit geteilter Meinung
Die christlichen Kirchen sind einerseits froh über das Urteil, denn es zeigt, dass Religion keine alleinige Privatsache mehr ist. Es gibt Kirchenrechtler, die das Urteil beklagen, weil sie eine Ungerechtigkeit darin sehen. Das christliche Kruzifix (bekannt unter Kruzifix-Beschluss) musste 1995 nach einem Urteil des Verfassungsgerichts aus Schulen weichen aber Kopftücher tragen wird jetzt erlaubt.