Das “Kleingedruckte” in TV-Spots gibts in Österreich nicht mehr

Aktuelle Marketing-Rechtsinfos als Service der ZZYZX Werbeagentur Graz / Steiermark.Neues von der ZZYZX Werbeagentur Graz:

Wenn die Werbung Aktionen und Rabatte anpreist, waren kleingedruckte oder am TV-Schirm winzig dargestellte Einschränkungen bzw. Gültigkeitshinweise gängige Praxis. Doch das war einmal. Ein Urteil des Obersten Gerichtshof aus dem Vorjahr gibt neue, rechtliche Richtlinien vor.

Bei TV-Spots zählt der Gesamteindruck: die Zielgruppe muss die komplette Bedeutung wahrnehmen können. Das “Kleingedruckte” muss ebenso auffällig sein – optisch und akustisch. 

Ein Werbespot der Optikerkette Pearle versprach den TV-Zusehern 100 Euro zu sparen. Die Details der Aktion, ab welchem Preis und unter welchen Bedingungen, fand sich nur in kleiner Schrift am Bildschirm. Das Verbraucherportal konsument.at klagte, der Oberste Gerichtshof gab ihm Recht. Die Entscheidung: irreführende Werbung, “auf die Einschränkung einer Werbeaussage muss deutlich, hier also optisch und akustisch, hingewiesen werden”.

Eine wichtige Neuerung für alle die im TV Werbung machen! Wer das bisher noch nicht getan hatte, sollte ab sofort bei jedem TV-Spot folgendes bedenken:

• Wie versteht ein durchschnittlich informierter und verständiger Zuseher die Werbebotschaft?
• Entspricht dieses Verständnis den Tatsachen?
• Werden sowohl die “reißerische” Aktion, wie auch die an sie geknüpften Bedingungen ausgewogen und in gleichem Maße präsentiert? (optisch und akustisch)

Best-Practice-Beispiel wie man das “Kleingedruckte” im TV-Spot kundenfreundlich und rechtskonform darstellt

Wie man das heutzutage richtig macht, zeigt die aktuelle Kampagne von BIPA. Nach dem Imageteil und Werbeversprechen werden die Rahmenbedingungen der Aktion gut lesbar und außerdem auch akustisch deutlich beschrieben. Die Zielgruppe versteht das “Kleingedruckte”, es gibt hier keine Irreführung.

“Fernsehwerbung schneidet Spielfilme in spannende Häppchen.”

Manfred Poisel, deutscher Werbetexter

Weitere Infos:

Wie man seinen TV-Spot nach der neuen Rechtslage jetzt richtig macht: “Neue Bipa-Kampagne: ‘BI wie Billiger’” auf derstandard.at

“Werbung: Rabattaktion von Pearle” auf www.konsument.at vom 24.10.2013

“Blickfangwerbung: Irreführung durch unauffälligen Hinweis in TV-Werbespot (UWG)” auf lawbulletin.wordpress.com vom 13.08.2013

Das Urteil und die rechtliche Entscheidungsbegründung im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts Österreich

Über den Autor: Mag. (FH) Thomas Kraus, Texter, Onlinemarketing-Experte und Kundenbetreuer bei der ZZYZX Werbeagentur Graz, Steiermark (Österreich). Der Autor auf Google+

Erschienen auf www.zzyzx.at unter Das “Kleingedruckte” in TV-Spots gibts in Österreich nicht mehr. Text von Thomas Kraus.


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