Das karfreitägliche Tanzverbot

Seit Jahren streitet man sich schon über das Tanzverbot an Karfreitag. Beide Seiten, die Befürworter und die Gegner des christlich motivierten Vergnügungsverbots berufen sich in ihrer Argumentation auf die Toleranz. doch längst nicht alle lassen sie auch selbst erkennen.

Mit Flashmobs und Verfassungsklagen haben die Gegner des karfreitäglichen Tanzverbotes versucht, ihren Willen durchzusetzen. Häme, Spott und Empörung richten sich dabei gegen die Kirche, die sich darauf herausredet, dass der Staat, und nicht die Kirche, das Gesetz gemacht habe. Im Übrigen befürworte man allerdings ein Vergnügungsverbot in der Öffentlichkeit zur gemeinsamen Besinnung der Mehrheitsgesellschaft, und damit alle, Christen wie Nichtchristen, verschnaufen und durchatmen könnten und mal nicht funktionieren müssten, bis sie dann am Ostersonntag frei und erlöst aufwachen und auch wieder tanzen könnten.

Nichts gegen eine gemeinsame Verschnaufpause. Nichts gegen eine gemeinsame, eine gesamtgesellschaftliche Besinnung, aber sie muss freiwillig sein. Von der behaupteten Mehrheitsgesellschaft, wobei man die Massen an Karteileichen bei den Kirchen abziehen muss, muss man auch Toleranz gegenüber der Minderheit erwarten, die ihre Besinnung in Bewegung und Ausgelassenheit findet, und die die Arbeit ihnen nicht bietet. Wie jeder gute Nachbar sollte auch ein Veranstalter am Karfreitag, wie an jedem Feiertag, Rücksicht auf Nachbarn nehmen, die nicht beschallt werden möchten. Das hat aber nur mittelbar mit dem Christentum zu tun und ist gewöhnliche Mitmenschlichkeit.

Das Problem bei den Karfreitagsverboten ist, dass sie durch den Staat auf Wunsch der Christen verordnet wurden und werden. Das hat nichts mit einem weltanschaulich neutralen Staat zu tun, der keine Religion bevorzugt. Christen werfen ein, dass natürlich der Wille der Mehrheit in einem nun einmal christlich geprägten Land den Ausschlag gebe. Aber inzwischen hat sich die hauptsächlich christliche Prägung doch wohl erledigt. Und außerdem sollte man Menschen anderer Religionen oder nichtreligiösen Personen keine Verbote auferlegen, weil andere Menschen eine bestimmte Weltanschauung oder Religion vertreten, zumindest nicht, solange den religiösen Menschen kein Schaden entsteht.

Ich plädiere für eine Abschaffung des Tanzverbots an Karfreitag, er sollte wie jeder normale Sonntag behandelt werden.


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