Das halbe Rezept

Weil wir so einen „langsamen“ Sonntag haben …ich zu nichts gescheiterem komme, heute mal ein Repost vom 5.Oktober 2009

Der Patient kommt mit einem halben Rezept in die Apotheke. Ja, einem halben Rezept: der obere Teil ist abgeschnitten.

Auf dem Teil, den er mir hinhält steht:

„… Tbl XXX Stck, 1-0-0.

Unterschrift und Stempel Dr. Irgendwas“

Kunde: „Ich brauche die hier.“

Apothekerin: „Oookee, aber wo ist der Rest des Rezeptes?“

(Was fehlt ist mindestens der Rezeptkopf samt Name und Geburtsdatum des Patienten – das Rezept könnte für sonstwen sein.)

Kunde: „Das ist das Rezept“

Apothekerin: „Nein, das ist nur der untere Teil, was ist mit dem oberen passiert?“

Kunde: „Den habe ich abgeschnitten. Da standen noch andere Medikamente drauf, die ich im Moment nicht brauche und ich wollte das für später aufbewahren.“

Ein halbes Rezept, für wenn man nur halb-krank ist?!?

Also für alle, die das nicht wissen: ein Rezept ist ein Dokument, eine Urkunde. Die darf man nicht eigenhändig verändern oder ergänzen und auch kürzen ist keine gute Idee. Ausserdem muss ich vor der Abgabe den Patienten identifizieren … also ob das Rezept auch für ihn ist … und das geht nicht, wenn der Teil mit dem Namen nicht mehr da ist.

Wer nicht alle Medikamente braucht, kann das einfach sagen, bei uns werden sie im Computer dann zwar eingegeben, aber mit Abgabemenge „0“ … und falls man sie später doch braucht, kann man das später (hier in der CH bis maximal 1 Jahr später) in der Apotheke einfach sagen.

In dem Fall haben wir die Sach,e sobald er den anderen Teil nachgereicht hat, einfach mit Klebstreifen gerichtet.


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