Das Geschenk war ein Reinfall

Angefangen hat es damit, dass ein befreundetes Paar nach Zypern gezogen ist und dort ein Haus mit schönem Umfeld in der Nähe von Paphos gemietet hat. Wir wurden eingeladen und wollten sie anläßlich meines 70., im Juni, besuchen.  

Um einen günstigen Flug zu bekommen, suchten und buchten wir über fluege.de bei #Germania. Damit machte mir mein Schatz vorab ein Geburtstagsgeschenk. Doch meine Freude sollte nicht lang anhalten…..

Bei der Buchung hatte ich keine Ahnung, wie es um die Gesellschaft steht. Wir freuten uns über den recht günstigen Flugpreis und auf den Urlaub. Das konnten auch nicht die knapp 80€ Gebühren von fluege.de trüben, von denen vorher nicht die Rede war.

Dann kam die Ernüchterung, als wir in den Nachrichten von der Insolvenz der Fluglinie erfuhren. Zuerst war für mich selbstverständlich, dass ich das Geld für nicht erbrachte Leistung zurück bekommen würde. Und auch ein Artikel in der BILD Zeitung vom Sparfochs bestärkte mich in meinem Denken.

Zitat:

Doch ich, der BILD-Sparfochs, kenne einen Weg, wie Sie trotzdem Ihr Geld für Ihre Tickets retten können. Ich kann keine Garantie geben, aber bei der Pleite von Air Berlin hat es laut Lesern schon bestens geklappt.

Voraussetzung: Sie haben Ihre Ticket mit einer Visa- oder Mastercard-Kreditkarte gebucht. Dann wird von der Bank das sogenannte Chargebackverfahren eingeleitet.

Die Strategie: Sie reklamieren den Umsatz einfach bei Ihrer Bank, die die Kreditkarte herausgegeben hat. Das Problem: Meist durch Unwissenheit der Bank-Mitarbeiter (Vorsatz möchte ich hier nicht unterstellen) bekommen Kreditkarteninhaber oft falsche Informationen: Eine Erstattung sei nicht möglich.

Ich fragte bei Mastercard, Visa und American Express nach. Die Antworten:

Visa schützt

„Jeder Verbraucher, der seine Online-Einkäufe mit Visa bezahlt, ist auch automatisch geschützt, wenn z. B. gebuchte Flugtickets nicht eingelöst werden können, weil eine Airline vor oder während des Urlaubs in die Insolvenz geht.“
Im Fall der Insolvenz einer Airline hat der Karteninhaber seinen Anspruch wegen einer nicht erbrachten Leistung grundsätzlich gegen die Fluggesellschaft zu richten. Dies gilt auch für Fälle, in denen nur ein Teil der Leistung (beispielsweise nur der Hinflug) erbracht wurde. Wird der Schaden von der Versicherung der Airline nicht getragen, kann er diesen Anspruch gegenüber seiner kartenausgebenden Bank geltend machen. Dann kommt es zu einer Einzelfallprüfung durch die Bank.

Zitat Ende

Das hab ich sofort versucht und ratet mal, was meine Bank sagt! Keine Chance. Für diese Ansprüche ist die Arline zuständig und diese ist insolvent – kein Anspruch auf Schadenersatz!

Es macht mich traurig und wütend zugleich! Erstmal kann nicht jeder sofort Ersatzflüge bezahlen und zum Zweiten leiden immer die Kleinen am Unvermögen von sehr gut bezahlten Managern.

Nun werden wir wohl mit einem Essen und Wein meinen 70. allein zu Hause verbringen.


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