Das geschäft mit der Organspende

Von Hunavita

Das würdelose und lukrative
Geschäft mit der Organspende

Was Ärzte, Pharmakonzerne, Politiker und Medien absichtlich verschweigen
Autor: Zusammenfassung von Dr. jur. Georg Meinecke
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Die Themen

+ Ohne ausdrücklichen Widerspruch können Sterbenden in vielen Ländern Organe entnommen werden!

+ Deutsche Regelung soll Widerstände gegen Organspenden verringern

+ Organentnahme kann nur bei noch Lebenden vorgenommen werden!

+ Jahrtausendealte, sichere Todeseintrittskennzeichen werden ignoriert - zu Profitzwecken

+ Juristische Vorverlegung des Todeszeitpunktes bezweckt Organentnahme bei noch Lebenden!

+ Hirntod ist naturwissenschaftlich nicht dem Tod gleichzusetzen

+ Hirntote Patienten können bei der Organentnahme Schmerzen empfinden

+ Hinweise, dass Ärzte noch lebenden Körper sezieren

+ Die Organentnahme bewirkt erst den eigentlichen Tod !

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Hier gibt es eine Vorlage für eine eigene Patientenverfügung zum freien Download. Die Vorlage steht als Word-Datei (.doc), Open Office Datei (.odt) und als PDF zur Verfügung. Infos zu den angebotenen Dateiformaten 
im Download-Bereich.
Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse das Formular zur Organentnahme-Zustimmung in Kürze bekommen bzw. bereits erhalten haben, werden Sie wohl kaum im Begleittext darüber informiert, dass z.B.
  • Organe und die meisten Gewebe nur von noch lebenden Körpern für eine Transplantation verwendet werden können. Organe werden daher immer von einem lebenden, allenfalls im Sterbeprozess befindlichen Menschen entnommen, bei dem lediglich das Gehirn als ‘tot’ erklärt wird.
  • der sog. ‘Hirntod’ keinesfalls den wirklichen Todeszeitpunkt darstellt, sondern lediglich aufgrund fragwürdiger diagnostischer ‘Beweise’ unterstellt wird, wenn das Gehirn tot sei, sei zugleich der ganze Mensch ‘tot’ – obgleich ein ‘hirntoter’ Mensch noch Wochen, Monate oder Jahre weiterleben oder gar wieder völlig gesund werden kann! Beispiele belegen das!
  • ein Körper erst wirklich dann tot ist, wenn Herz und Lunge ihre Funktion restlos eingestellt haben. Danach wird der Körper blass, kalt, starr und fleckig.
  • die sterbende ‘hirntote’ Person während der blutigen Organentnahme Schmerzen, Entsetzen, Horror und Panik empfinden kann, weil die sich währenddessen noch vom Körper lösende Seele die ganze entwürdigende Prozedur bewußt miterleben kann. Diese Horror-Marter-Eindrücke spiegeln sich oft im Antlitz des Sterbenden bzw. nach dessen eigentlichen Tod durch die OP – und entsetzen die Angehörigen, falls sie überhaupt die ausgewaidete Person nochmals sehen dürfen.
  • die fortexistierenden Wesensteile Seele und Geist müssen diese Organauswaidungs-Schockerlebnisse nach dem dadurch eingetretenen Leibestod als schwere Hypothek verkraften und mühsam verarbeiten.
  • gar nicht selten mehr Organe entfernt werden, als der ‘Spender’ oder dessen Angehörige erlaubt haben. Die extrem hohen finanziellen Profite des Organhandels können zur selbstherrlichen Entnahmeausweitungspraxis führen.
  • Kliniken mit Intensivstation finanziell dazu angereizt werden, vor allem verunglückte und jüngere ‘Hirntodkandidaten’ weniger zwecks Regeneration, sondern bevorzugt in Hinblick auf die baldige Organentnahme zu diagnostizieren und zu behandeln. Infos mit vertrauliche Daten über den todesnahen Zustand werden meist rascher an Organtransplantationszentren weitergeleitet, als Angehörige darüber informiert werden! Durch zeitlichen und hohen moralischen Druck werden dann Angehörige zu einer Organentnahme beim Sterbenden überredet / überrumpelt!
  • je mehr Unwissende ihren noch lebenden Körper auswaiden lassen, desto häufiger kann dies Ärzte verlocken, bei immer mehr Kranken eine Organübertragung auszuführen – ob nötig oder nicht… Dieses äußerst lukrative Geschäft verführt geradezu zu Mißbrauch, zunehmenden ‘Hirntod’-(Fehl)diagnosen, Lügen, Betrug und kriminellen Raffgier-Praktiken.
  • die Organempfänger kein ‘neues Leben geschenkt’ bekommen (immer zum Preis des vorzeitigen Todes des ‘Spenders’), sondern das übertragene Organ oft nur kurz überlebt. Die nach einer Übertragung ständig erforderlichen immunschwächen- den, nebenwir-kungsreichen Medikamente gegen die Abstoßungs-bemühungen des implantierten Organs können viele andere schwere organische, psychische und geistige (psychotische) Krankheiten herbeiführen. Wie lebenswert ein solches Restleben ist, ist eine andere Frage.
  • alle Kassenmitglieder letztlich durch höhere Beitragssätze die Wucherprofite des Organtransplantations(un)wesens und lebenslange Medikamentenabhängigkeit der Organempfänger bezahlen und unterstützen müssen.

Fazit:

Durch die Unterschrift unter den Organspendeausweis bzw. das Einverständnis von Angehörigen erhalten alle an diesem ‘Mordsgeschäft’ beteiligten Ärzte und Einrichtungen de facto eine Lizenz zur straffreien Tötung und zugleich eine Garantie für maximalen Profit im Rahmen fragwürdiger Strukturen!
Es ist daher dringend zu empfehlen, in Deutschland (und mehr noch im Ausland) ständig eine Patientenverfügung bei sich zu tragen, in der angeordnet wird, was an lebenserhaltenden Maßnahmen und hinsichtlich einer Organentnahme gestattet ist und was nicht. In vielen Staaten dürfen sterbende ‘Hirntote’ vollständig ausgewaidet werden, wenn sie dort nicht ausdrücklich gegen eine Organentnahme behördlich registriert sind!! Angehörige haben oft kein Widerspruchsrecht dagegen!!

Informieren Sie sich bitte frühzeitig und gründlich, ehe Sie entscheiden, ob Sie bei sich oder Angehörigen ein oder mehrere Organe zur Entnahme preisgeben wollen!  Zusammenfassung von Dr. jur. Georg Meinecke