BAB 17/ Pirna (ots) – Am 18. Juni 2012 stellten die Fahnder der Bundespolizei, in einem Reisebus auf der BAB 17 in Bad Gottleuba, einen Tunesier fest. Der Abgleich seiner Personalien im Fahndungssystem ergab zunächst keine Sanktionen für den 38-jährigen. Jedoch sein tschechischer Daueraufenthaltstitel ist zur Sicherstellung durch die Behörde in Tschechien ausgeschrieben gewesen. Über das Gemeinsame Zentrum in Petrovice konnten die Beamten der Bundespolizei in Erfahrung bringen, dass sein Aufenthaltstitel durch die Behörde für ungültig erklärt ist. Der Tunesier war in der Vergangenheit in Tschechien untergetaucht und wollte sich jetzt nach Schweden absetzen. Seine Zurückschiebung nach Tschechien vollzogen die Fahnder dann am darauf folgenden Tag.