Das FSM braucht Hilfe

Die “Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters” braucht Hilfe. Die Stadt Templin (Uckermark) hat sich geweigert, die piratige Kopfbedeckung der Pastafari auf dem Passfoto für den Personalausweis zu akzeptieren. Das führte zu einer Klage, die von den Pastafarians unterstützt wird und die der Kläger, Rüdiger Weida, so begründet:

Als Vorsitzender der gemeinnützigen Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. fühle ich mich ganz besonders verpflichtet, unserem Gebot des Tragens von Kopfbedeckungen aus unserem Evangelium nachzukommen und trage diese regelmäßig in der Öffentlichkeit. Unsere Kirche versteht sich laut Satzung als Weltanschauungsgemeinschaft und hat entsprechend Anspruch auf Gleichbehandlung mit Religionsgemeinschaften.

Es wurde von der Stadt Templin nicht geprüft, ob so unseren Mitgliedern grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden muss, auch auf Lichtbildern im Ausweis diese Kopfbedeckungen, hier ein Tuch mit Piratenfisch, zu tragen. Der Hinweis, ein eingetragener Verein wäre (grundsätzlich) keine Religionsgemeinschaft, ist falsch und wird in der Praxis durch die Islamvereine widerlegt.

Auch die Begründung der fehlenden Verpflichtung ist falsch. Diese ergibt sich zum einem aus dem “Evangelium des Fliegenden Spaghettimonsters”, zum anderen ist das Religions- bzw. Weltanschauungsrecht ein Individualrecht. Deshalb kann es nicht auf eine solche generelle Verpflichtung ankommen, sondern nur darauf, in wie weit sich der betreffende Einzelne zum Tragen verpflichtet fühlt. Auch hier kann der Islam als praktisches Beispiel gelten. Die von der Stadt eingefügten Unterstellungen über angebliche Absichten sind unzulässig und haben in ihrer Begründung nichts zu suchen.

Genaueres findet sich im Blog des FSM.

Worum es geht? Um das Füllen der “Kriegskasse” für den Rechtsstreit. Es wurde ein Helpedia-Konto eingerichtet, dass auf (derzeit) noch 1.015 Euro wartet…

Nic

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