Es hagelt Kritik, wenn man mit diesem Argument kommt.
Und dennoch, liebe Leser, die beiden Dinge haben sehr wohl etwas zu tun miteinander.
1.) Das Ermächtigungsgesetz von 1933 hatte überwiegend nicht ideologische Gründe, sondern Sachzwänge wie Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit erforderten aus der Sicht der Parlamentarier und der Mehrheit der Bevölkerung dieses Gesetz. Es war die Überzeugung der damaligen Abgeordneten und auch der Bevölkerung, dass die ausserordentlichen Zustände derartige Maßnahmen erforderlich machten. Die Dirigenten des Umsturzes von Verfassung und Demokratie hatten jedoch schon klare Ziele hinsichtlich Diktatur und Gewalt gegen die Bevölkerung.
Der ESM-Vertrag und die ungesetzlichen Nebenabreden (direkter Kapitalzufluss zu Banken) begründen sich auf Sachzwänge wie Verschuldungs-, Staats- und Bankenkrisen. Unsere Parlamentarier glauben ebenso, dass ungewöhnliche Verhältnisse die teilweise Ausschaltung demokratischer Instrumente und die unrechtmäßige Enteignung ganzer Länder durch Transferzahlungen rechtfertigen.
2.) Das Ermächtigungsgesetz von 1933 Zitat: Art. 4. Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.
Sogar früher sich “basisdemokratisch” gebierende Grünpolitiker sagen heute in Österreich: Staatsverträge können nicht Gegenstand von Volksabstimmungen sein. In Demokratien selbstverständlich einsetzbare Instrumente werden aus machtpolitischen Gründen grundsätzlich verweigert, auch wenn derartige Verträge wie der ESM massiv in die Rechte jedes einzelnen Bürgers eingreifen: immerhin zahlt und haftet er als Steuerzahler mit seinem Vermögen.
3.) Hitlers Argument für das Ermächtigungsgesetz – Zitat: “Es würde dem Sinn der nationalen Erhebung widersprechen und dem beabsichtigten Zweck nicht genügen, wollte die Regierung sich für ihre Maßnahmen von Fall zu Fall die Genehmigung des Reichstags erhandeln und erbitten.“
Unsere österreichischen und deutschen Politiker argumentieren ebenso, heute ist es jedoch nicht mehr Deutschland, sondern “Europa”, welches zu retten ist. Wer kennt nicht die Debatte auch in Deutschland, dass das Parlament eine unnötige Zeitverschwendung sei, dass, wenn das Kapital ruft, sofort zu handeln ist, über die Köpfe des Volkes hinweg. Die Ermächtigung des ESM als der dem europäischen Rechtssystem enthobenen Institution, an private Banken, Zocker, Geldgeber, verschwenderischen und betrügerischen Staaten ohne parlamentarische oder richterliche Kontrolle Geld überweisen zu können, hat ihre argumentative Begründung in der “Rettung” Europas. “Europa” heiligt jedes Mittel. Wer den ESM ablehnt, wird als “Feind und Gegner” Europas gebrandmarkt und politisch ins radikale, menschenfeindliche Eck gestellt.
4.) Hitler garantierte 1933:
- Fortbestand der obersten Verfassungsorgane und der Länder,
- Sicherung des christlichen Einflusses in Schule und Erziehung,
- Respektierung der Länderkonkordate und der Rechte der christlichen Konfessionen,
- Unabsetzbarkeit der Richter,
- Beibehaltung des Reichstags und des Reichsrats,
- Wahrung der Stellung und der Rechte des Reichspräsidenten
Was hat davon gehalten?
Ich höre heute dasselbe. Der ESM und die EUROKRATUR würde die ihr gegebene Machtfülle und Unantastbarkeit nicht missbrauchen. Hitlers Ideologie war bekannt. Die Eurokratische Ideologie ist es ebenso: Kommissionsdiktat, bürokratische Diktatur nach Vorbild Chinas, Genderwahn, Abtreibung, Auflösung der Familie, Multikulturalismus, Kapitalmacht, Einschränkung der Religions- und Gewissensfreiheit im Dienste faschistoider Religionen, “Wohlstandsverteilung” statt Wohlstandserarbeitung, Sozialdiktatur, Verhomosexualisierung der Gesellschaft. Der ESM und “mehr Europa” werden ebenso massive gesellschaftspolitische Auswirkungen haben und politische Freiheiten massiv einschränken, zum Schaden aller.
Übertreibung?
Reden wir darüber in 5 Jahren.
Der Stein rollt.