Das Ende von ELENA steht kurz bevor

Von Rechtkurzweilig

Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat am 4.11.2011 den Bundesrat passiert. Damit ist der Weg frei, um das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende einzustellen. Wirtschaftsminister Philipp Rösler will „aus den bei ELENA gesammelten Erfahrungen lernen und ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten entwickeln. Eine vollständige oder teilweise Massenspeicherung von Daten wie im ELENA-Verfahren müsse vermieden werden. Das ELENA-Verfahren regelt die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten durch den Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle. Der Bundestag hatte die zur Einstellung von ELENA erforderlichen Gesetzesänderungen bereits Ende September 2011 beschlossen. Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach seiner Verkündung sind die Arbeitgeber von den elektronischen Meldepflichten befreit. Es werden dann keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen und alle bisher gespeicherten ELENA-Daten unverzüglich gelöscht.