Das Ende von Elena

Vor einigen Tagen wurde es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministeriums für Arbeit und Soziales offiziell bekannt gegeben: Das Vorhaben „Elektronischer Einkommensnachweis“, kurz Elena wird eingestellt. Die bislang damit zusammengetragenen Datenbestände sollen in absehbarer Zeit gelöscht werden.

Das von Gewerkschaftern und Bürgerrechtlern zunächst nahezu ignorierte, später jedoch mit immer mehr Vehemenz bekämpfte Vorhaben einer Vorratsdatenspeicherung der Sozialdaten aller Arbeitnehmer Deutschlands ist damit erledigt. Offizielle Begründung: Weil die hierfür erforderliche qualifizierte elektronische Signatur in der Breite nicht verfügbar ist.

„Wir sind froh, dass diese Massendatenspeicherung endlich gestoppt wird“, so Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. Nach Ansicht der Piratenpartei hätte ELENA gar nicht erst beschlossen werden dürfen. Die elektronische Massenspeicherung ist ihrer Ansicht nach unverhältnismäßig, risikoreich und unnötig.

Grünen-Bundesvorstandsmitglied Malte Spitz sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Elenas Ende ist ein überfälliger Schritt. Zu einer solchen Datenkrake, die massiv in die Privatsphäre aller Arbeitnehmer eingreift, hätte es nie kommen dürfen“. Völlig unverhältnismäßig sei die zentrale Speicherung von Informationen zu Gesundheit oder der Teilnahme an Streiks gewesen. Ein echter Lernerfolg, wenn man bedenkt, dass Elena auf die Hartz-Gesetze des rotgrünen Bundeskanzlers Gerhard Schröder zurückführbar ist.

Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat sich in einem Interview mit dem RBB-Inforadio zufrieden mit dem Aus für das Elektronische Entgeltnachweisverfahren (Elena) gezeigt. Bei dem Projekt sei „von Anfang an mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden“ Der Nutzen habe in keinem Verhältnis zu den entstehenden Kosten gestanden, so die TAZ.

Es zeigt sich einmal mehr, dass viele staatliche IT-Großprojekte, die als Verwaltungsvereinfachung, Bürokratieabbau und modernes e-Government daherkommen, tatsächlich politisch sehr heikel sind, da sie oft genug nicht nur sehr viel Steuergelder verschlingen sondern auch Bürgerrechte einschränken oder abbauen sollen und die politischen Eliten noch mächtiger und noch schwerer kontrollierbar machen.

Doch wie fing bei Elena eigentlich alles an?

Staatliche IT-Projekte können über Jahre laufen. So auch bei Elena, die 2003 während der rotgrünen Schröder-Regierung im Rahmen der Hartz-Gesetze als „Job-Card“ das Licht der Welt erblickte. Es folgten einige Pilotprojekte und 2009 schließlich das Elena-Verfahrensgesetz.

Auch da blieb erst mal alles relativ ruhig, da Themen wie Internetzensur, Vorratsdatenspeicherung, zunehmender Missbrauch des Urheberrechts sowie ACTA, INDECT und weitere die Aufmerksamkeit der netzpolitisch interessierten Öffentlichkeit auf sich zogen.

Als erste begannen die Gewerkschaften damit, sich gegen Elena zu positionieren, als sie in der knapp 50seitigen Beschreibung der verpflichtend abzuliefernden Datenarten u.a. die Meldung von Streiks (getrennt nach zulässig / unzulässig), Abmahnungen und Kündigungsgründen entdeckten. D.h. in der Praxis sollten Personalsachbearbeiter in den Unternehmen heikle Sachverhalte rechtlich einordnen, womit sie sich im Fehlerfall schadensersatzpflichtig gemacht hätten, falls sich daraus für den betroffenen Arbeitnehmer negative Folgen im Umgang mit Behörden (z.B. eine auf falschen Daten beruhende Sperrung von Sozialleistungen) ergeben hätten und die Geschädigten gerichtlich gegen die Datenschlamperei vorgegangen wären.

Gesammelt wurden die Elena-Datensätze bei der Zentralen Speicherstelle (ZSS), einem Rechenzentrum, das bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung in Würzburg angesiedelt wurde. Die ZSS sollte die Elena-Daten zentral verschlüsselt über Jahre hinweg speichern. Gerade dieses sehr lange Vorhalten umfangreicher Datensatzhistorien war ein weiterer Kritikpunkt, da er für viele sozialversicherungsrechtlichen Vorgänge gar nicht erforderlich ist. Kritische Bürgerrechtler sahen sich an das sog. „Arbeitsbuch“ erinnert, mit dem die Regierung des dritten Reichs ab 1935 die Erwerbstätigkeit ihrer Untertanen steuern und überwachen wollte.

Nahezu alle zwangsabgefragten Elena-Daten können in irgendeiner sozialrechtlichen Fallkonstellation zur Beurteilung der Umstände des Einzelfalls erforderlich sein, weshalb der Datenkatalog im Laufe der Zeit eher dicker statt dünner wurde. Jedoch besteht diese Erforderlichkeit in keiner Weise für alle Arbeitnehmer. Wer absehbar nie Kindergeld beantragen wird oder über den Einkommensgrenzen für den Wohngeldbezug liegt, für den müssten auch keine entsprechenden Daten abgefragt werden. Daher kritisierten Datenschützer wiederholt den fehlenden konkreten Zweckbezug sowie die Missachtung des Prinzips der Datensparsamkeit.

Auch warum solche Daten umfassend und mit zahlreichen, schwer zu entdeckenden Mängeln in der Datenqualität behaftet, in einer staatlichen Vorratsdatenbank gespeichert werden müssten, wenn man sie doch im Einzelfall bei tatsächlichem Bedarf und aktuell bei denen erheben könnte, die etwas Konkretes von den Leistungsbehörden wollen, erschloss sich den technisch versierteren Kritikern nicht unbedingt. Zumal es den Betroffenen bis zuletzt aufgrund konzeptioneller Mängel im Betriebskonzept der zentralen Stelle nicht möglich war, von ihrem datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht Gebrauch zu machen. Denn die Daten wurden zwar verschlüsselt übermittelt und gespeichert. Doch die Karten mit den Schlüsseln zum Auslesen und Entschlüsseln der Datengabe es nicht, geschweige denn einen Onlinezugriff über den der einzelne Beschäftige seinen eigenen Datensatz hätte kontrollieren können. Eine Kontrollmöglichkeit für den Arbeitnehmer war schlicht nicht vorgesehen.

Zuletzt schlossen sich mittelständische Wirtschaft, Medien und Kommunen dem Widerstand gegen Elena an. Der Wirtschaft hatte man Bürokratieabbau und Kostensenkungen versprochen. Heraus kamen beträchtliche Mehraufwände und Kostensteigerungen in der Personalverwaltung sowie bei den umfangreichen Pflichtdatenablieferungen. Sowie oftmals technische Probleme bei der Datenkommunikation mit der ZSS. Und die Kommunalverwaltungen, welche sowohl Arbeitgeber als auch zuständige Behörde für etliche Sozialleistungen sind, klagten bald über die Notwendigkeit, teure Fachverfahren und zusätzliche IT-Projekte stemmen zu müssen, ohne dass vorher geklärt wurde, wer am Ende dafür zahlen soll.

Der zunehmende Druck sorgte im Zusammenhang mit Ministerwechseln und Zuständigkeitsänderungen dafür, dass das Elena-Projekt bereits im Oktober 2010 ins Straucheln kam und schließlich 2011 gestoppt wurde.

Allerdings kündigte das Bundesarbeitsministerium bereits an, sich mit der Frage zu befassen „wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden“ könnte. Das bedeutet allerdings, dass die von den Kritikern thematisierten problematischen Vorstellungen aus den Köpfen der Politiker immer noch nicht verschwunden sind, wie auch Bettina Hammer auf Heise.de kritisiert.

Denkt man an die diversen Ministerrochaden im Merkel-Kabinett, so ist es gut möglich, dass aufmerksame Beobachter des netzpolitischen und e-governmentalen Lebens in Deutschland bald auf ähnliche Vorhaben stoßen werden und dann erneut mit ihrer Argumentation beginnen müssen, weil sich die Verantwortlichen nach dem „Vogel-Strauß“-Prinzip ahnungslos geben werden.

Zumal das Elena zugrundeliegende Gesetz noch nicht vom Bundestag abgeschafft wurde und damit erst mal weiterhin Gültigkeit besitzt. Und daher auf www.das-elena-verfahren.de, einer Website der Deutschen Rentenversicherung Bund, die auch die ZSS betreibt, zu lesen ist: „Das Verfahren ELENA wird erst dann eingestellt und die gespeicherten Daten werden erst dann gelöscht werden, wenn es hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt.“


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