Das Ende der Herdprämie kommt bald
Geklagt hat das Land Hamburg, argumentativ unterstützt von Niedersachsen, und die gestrige dreieinhalbstündige Verhandlung machte deutlich, dass die Herdprämie keine Chance hat, als verfassungsgemäß davonzukommen – obwohl das Urteil erst in ein paar Monaten gesprochen wird.
Zu dünn sind aber die Argumente des Bundes und zu masssiv die Zweifel der Verfassungsrichter – und zu
Betreuungsgeld konterkariert Bemühungen der Länder
Hamburg habe große Anstrengungen unternommen, so Familiensenator Detlef Scheele von der SPD, um möglichst viele Kinder schon ab dem ersten Lebensjahr in öffentlich geförderte Betreuungseinrichtungen zu bringen – vor allem aus unterprivilegierten Familien. Etwa mit der Einstellung von zusätzlichen Erziehern in Problem-Kitas. Oder mit dem Verzicht auf Gebühren für bis zu fünf Stunden Betreuung täglich. Doch dieses Ziel würde vom Betreuungsgeld “konterkariert“, so Scheele: “Wir werben für die Kita – und der Bund winkt mit einer Prämie, das nicht zu tun.”
Für die Hamburger ist das nicht akzeptabel – erst recht, wenn der Bund ein solches Gesetz gar nicht hätte erlassen dürfen. Weil er nämlich überhaupt nicht zuständig ist.
Herdprämie verstärkt soziale Ungleichheit
Weil vor allem “arme, bildungsferne Familien” lieber das Geld nehmen, als ihre Kinder in die Kita zu geben – obwohl ja gerade diese doch eigentlich dort gefördert werden sollten, verstärkt das Betreuungsgeld die soziale Ungleichheit auch der nächsten Generation.
Es ist auch nicht einzusehen, dass reiche Familien, die es absolut nicht nötig haben, die Prämie mal eben so mitnehmen. Fertig ausgefüllte Anträge auf die Zahlung von Betreuungsgeld schickt die bayrische Regierung jedem “Berechtigten” ja ungefragt zu…
Und das überkommene konservative Rollenbild wird natürlich durch die dahinterstehende Heimchen-am-Herd-Philosophie unangemessen verstärkt.
Foto: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Wikipedia, CC BY-SA 3.0, Tobias Helfrich