So sieht der Einzelhandel in der geplanten Verschlüsselungspflicht eine zu hohe Zugangsschwelle, die Rechteinhaber und deren Anwälte halten eine elektronische Registrierungspflicht für unabdingbar, um die missbräuchliche Nutzung zu Copyright-Verstößen zum Nachteil ihrer Mandantschaft von öffentlichen WLAN-Zugängen zu verhindern.
Angst vor Glasbruch
Wenn ich da allerdings lese, dass die Anwälte befürchten, dass es mit offenen WLANs mehr anonyme Internetnutzung und damit mehr Rechtsverstöße gibt, klingt das wie ein Glaser, der das Fußballspielen auf der Straße verbieten will, weil dabei ja Scheiben zu Bruch gehen könnten…
Verschlüsselung behindert die Verbreitung des freien WLAN
Fast alle kritisieren die vorgesehene Verschlüsselungspflicht, weil sie die Verbreitung offener WLAN-Angebote zusätzlich erschwert, anstatt sie zu befördern.
Verbraucherschützer, Freifunker, der Handel und auch die IT-Branche und Telekommunikationsanbieter wie Kabel Deutschland und Unitymedia fordern den Verzicht auf die Verschlüsselung.
Nach Ansicht des Einzelhandelsverbandes HDE geht die Verschlüsselungspflicht “an der Realität vorbei und verhindert den Einsatz neuer Technologien im stationären Einzelhandel”. Beim Zahlen an der Kasse wirke ein umfangreicher Anmelde- und Zugangsprozess abschreckend.
Nur die Hoteliers sind voll zufrieden
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist als einziger voll zufrieden: “Im Ergebnis kann jedes unserer Mitgliedsunternehmen, gleichgültig, ob es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt, diese Anforderungen erfüllen. Wir begrüßen daher den Gesetzesentwurf. Er schafft Rechtssicherheit für eine Vielzahl kommerzieller Anbieter.”