Das deutsche Videospielrecht. Von der Indizierung bis zur Sperre

Erstellt am 13. Februar 2015 von Michael Fuchs @lpgeilde

Dieser Artikel stammt vom Foren User Mezelmoerder3D und wurde unter dem Namen “Das deutsche Videospielrecht. Von der Indizierung bis zur Sperre” in unserem Forum veröffentlicht.


Dieser Beitrag wurde auf Grund von jugendverblödendem geMezel indiziert! …
Obwohl… ne doch net!​

Überall auf der Welt und in jeder Branche gibt es Gegensätze, oder vielmehr Erzfeinde. Was bei dem arbeitendem Volk der Kaufmann ist, ist bei uns Gamers die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, kurz BPjM. Über die Ladentheke dieser 1954 gegründeten Bundeseinrichtung wandert alles, was in Deutschland als Film, Musik oder Spiel erscheinen soll. Die Jungs und Mädels überprüfen unseren Medienkonsum darauf, dass die Entwicklung unserer Kleinen nicht gefährdet wird, oder um es mit den Worten von Wikipedia auszudrücken:

Zitat: … “die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit” in Gefahr ist. Beispielhaft werden Medien genannt, die „unsittlich sind, verrohend wirken, oder zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizen”. Zitat ende.

Bleiben wir mal bei dem Teil, der uns Gamer betrifft.

Eigentlich ein ganz geiler Job. Man darf wirklich alles spielen, was auf den Markt kommt und das auch noch bezahlt… allerdings hat es dann auch die Schattenseiten des Lebens: Man muss petzen. Man spielt also das kleine gemeine Kind auf dem Schulhof, das jeden Unterhosenzieher der Lehrkraft meldet/petzt. Alles was sie sehen, teilen sie nun ein in Alterseinstufungen und in extremen Fällen kommt die Medien auf die von uns gefürchtete Indizierungsliste.

Doch was ist nun diese Indizierungsliste, auch bekannt als die Index Liste? Von vorne herein muss schon mal gesagt werden: Indiziert heißt nicht verboten! Jaha, da ließt du richtig. Es ist nicht verboten indizierte Spiele zu Kaufen und zu verkaufen. Allerdings ist es schwierig an solche Spiele heran zu kommen, da ein indiziertes Spiel nicht beworben werden darf! Es dürfen also keine Flyer verteilt werden, kein Werbeplakat darf rumhängen, ja es darf nicht mal offen im Laden stehen sondern nur “unter der Theke” verkauft werden. Da dies sehr streng genommen wird, gilt auch bereits ein ausführlicher Testbericht (nicht zu reden von einem Let’s Play) als Werbung.

Jedoch ist Indizierung nicht gleich Indizierung. Die Indizierungsliste kennt insgesamt 5 Teile. A, B, C, D und E.

E ist ganz einfach alles, was vor dem 1. April 2003 indiziert wurde. A ist die Liste aller Medien, die als jugendgefährdend angesehen werden, also genau das was man meint, wenn man von der Index Liste spricht. C ist das selbe wie Liste A, nur dass man hier von einer Bekanntgabe der Indizierung abgesehen hat nach §24 JuSchG Absatz 2, Satz 3. Zitat:

Von der Bekanntmachung ist abzusehen, wenn das Trägermedium lediglich durch Telemedien verbreitet wird oder wenn anzunehmen ist, dass die Bekanntmachung der Wahrung des Jugendschutzes schaden würde.

Zitat Ende.

Das waren noch die “harmlosen” Listen. Jetzt kommt der ganz harte Tobak. Die Listen B und D. Wer den Manga “One Piece” kennt kann es sich so vorstellen, alles was hier landet sind die Insassen von Impel Down Level 6. Liste B beinhaltet alles, was einem absoluten Verbreitungsverbot unterliegt. Aufgrund der Grausamkeit, des Rassen oder Religionshasses werden diese Median als Straftaten(!) angesehen. Liste D ist das Gleiche, nur wurde auch hier von einer Bekanntmachung der Beschlagnahmung nach §24 JuSchG abgesehen wurde.

Aus Liste B haben es bisher 18 Titel geschafft. Einige davon kenne ich selbst und habe sie im Ausland auch gespielt (die ich dann auch nicht so wild fand, muss ich sagen). Anderes von dieser Liste finde ich selbst wirklich so barbarisch (nur durch das Hören, um was es darin geht), dass ich mich fragen muss, was sich die Entwickler damals dabei gedacht haben.

So nun ist mal genug mit der Aufklärung, sind hier ja nicht im Sexualkunde Unterricht ^^

Gruß

Mezel​

Dieser Artikel stammt vom Foren User Mezelmoerder3D und wurde unter dem Namen “Das deutsche Videospielrecht. Von der Indizierung bis zur Sperre” in unserem Forum veröffentlicht.