Das Betreuungsgeld soll verfassungswidrig sein…..

Das Betreuungsgeld ist von dem Bundesverfassungsgericht gekippt, es soll nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder gehören und nicht beim Bund. Es wäre hier keine zwingende, länderübergreifende Regelung zur Gleichstellung erkennbar noch erforderlich. Soweit das Bundesverfassungsgericht.

Ob das Urteil nun positiv oder negativ auszulegen ist, können nur die Betroffenen feststellen. Doch macht die Politik bei ihrer Gesetzesfindung mehr falsch als richtig und braucht sich über dieses Urteil nicht wundern. Mit dem rechtlichen Anspruch auf Kita Plätze hat die Politik einen Grundstein gelegt, den sie selbst nicht einhalten kann. Um Klagen für einen nicht erhaltenen gesetzlich zugestandenen Kita Platz mit entsprechenden Entschädigungen zu entgehen, war die Zahlung des Betreuungsgeldes ein vorzügliches Mittel. Schleierhaft bleiben trotzdem die Begründungen des Bundesverfassungsgerichtes. Auch das Betreuungsgeld wurde nach dem Gießkannenprinzip ausgezahlt, genau wie das Kindergeld oder andere staatliche Leistungen die nicht an die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Familien angepasst sind und rechtens sein sollen. In diesen Fällen geht es bei Politiker nicht um Menschen, sondern alleinig um Klientele, Wählerstimmen und die besonders beliebte Förderung Reicher. Wenn das Betreuungsgeld verfassungswidrig sein soll, dann ist es das Kindergeld in der jetzigen Form erst recht.

Kitas sind nur sinnvoll für berufstätige Paare oder Alleinerziehende und nur auf diese Personengruppen hätte sich der rechtliche Anspruch auf ein Kitaplatz beschränken dürfen. Paare die lediglich einen berufstätigen Partner aufweisen, hätten das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen dürfen und zwar Einkommens- und Vermögensabhängig. Einkommens- und Vermögensabhängig bedeutet nur Gerechtigkeit und verhindert millionenschwere Sozialschmarotzer. Politiker müssen lernen Sozialleistungen nicht sinnlos zu verschleudern, sondern immer an die Bedürftigkeit der Menschen anzupassen. Mit dem politisch gerne angewandten Gießkannenprinzip wird lediglich die soziale Gerechtigkeit ausgehöhlt.

Politiker beklagen, dass die Deutschen zu wenige Kinder bekommen. Doch bis auf die CSU wollten die Politiker nicht das Betreuungsgeld. Es ist wie so oft ein politischer Widerspruch in sich selbst. Nicht alle Eltern besitzen Arbeitsstellen, oder arbeiten für einen Hungerlohn und für diese Gesellschaftsschicht war das Betreuungsgeld eine gute Einrichtung, nur es hätte Einkommens- und Vermögungsverhältnisse der Familien berücksichtigen müssen und nicht mal wieder in Anwendung eines Gießkannenprinzips.


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