Ungelernte sollen’s richten – und den Fachkräften wird’s mangeln…
In Sachen Betreuungsgeld werden die Argumentationsformen immer grotesker: Während die Landesgruppenvorsitzende der CSU im Bundestag, Hasselfeldt, nochmals den Anspruch unterstrichen hat, „Hartz IV“-Empfängern die Leistung nicht ausbezahlen zu wollen, müssen sich Eltern, die ihre Kleinsten künftig in die „Kita“ geben wollen, wohl bald ernsthafte Gedanken um die qualitative Versorgung ihrer Kinder machen:
Um der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und somit die kommunalen Ausgaben für soziale Hilfen zu verringern, fordern Städte und Gemeinden in der derzeitigen Debatte nun, Ungelernte in Kindertagesstätten einzusetzen. Offiziell wird der Mangel an Erziehern als Grund genannt – schlussendlich läuft alles aber auf ein ähnliches Ergebnis hinaus: Parteien und Verbände gaukeln Erziehungsberechtigten in Deutschland nicht nur durch einen Gesetzesanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder vor, dass das Aufwachsen unter fremder Obhut die sozialen Interaktionen von ihren Jungen und Mädchen fördere und entwicklungspsychologisch keinerlei Nachteile gegenüber einem geregelten und von einer festen, leiblichen Bezugsperson selbst wahrgenommenen Betreuen bietet. Nein, nun wird Eltern, die möglicherweise immer noch fester an Aufstieg im Beruf als an Karriere in Familie glauben, auch noch der Anschein untergejubelt, die Kindern seien in „Kitas“ bestens aufgehoben – wenn die Personaldecke möglicherweise mit „1 Euro-Jobs“ aufgefüllt wird.
Niemand will Arbeitslosen ohne Ausbildung und Qualifikation mangelnde Feinfühligkeit oder unzureichend erlernbare Kompetenz unterstellen – doch es ist gerade die Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren, die nicht nur Erfahrung, sondern auch Fachwissen braucht. Von Bindungsgefühlen wie beim echten Vater und tatsächlicher Mutter ganz abgesehen – soziales Fingerspitzengefühl, Verantwortungsbewusstsein und Leidenschaft können nicht erzwungen werden. Und gerade eine zwanghafte Verpflichtung zur Arbeit in „Kitas“ wäre der größte Schaden, der letztlich zu Lasten vom Wohl der Kinder geht. Erzieher braucht das Land zweifelsohne – denn auch ein Betreuungsgeld wird nicht alle überzeugen. Statt zu klagen, muss es den kommunalen Schrei nach Berlin geben – immerhin kommen zu wenige Erzieher nicht von irgendwoher. Die Bedingungen für deren Arbeit machen im Ansatz deutlich, wie stiefmütterlich und -väterlich unser Land in der Vergangenheit denen gegenüberstand, die die Kinder ohne jegliche finanzielle Anerkennung zuhause großgezogen haben.
Dabei geht es längst auch um die Frage der Gefühle, die Mütter oder Väter nach Jahren im Beruf plagen: In Fernsehsendungen berichten die, die den Job hingeschmissen haben, weil das Schuldbewusstsein gegenüber einem in der Krippe „abgegebenen“ Kind unerträglich wurde. Das Betreuungsgeld ist keine Leistung, mit der sich „Hart IV“-Empfänger ein schönes Leben machen wollen. Wenn die CSU-Abgeordnete in die Westerwell’sche „spätrömische Dekadenz“ einstimmen will, hat sie vom eigentlichen Sinn des Betreuungsgeldes überhaupt nichts verstanden. Denn jeder, der sein Kind betreut – ob arbeitslos oder im Beruf – muss Anspruch darauf haben, dass erbrachte Leistung für das Gemeinwohl honoriert wird. Die Befürchtung, mit der Auszahlung von Betreuungsgeld an Arbeitslose die Motivation zu neuer Beschäftigungsaufnahme zu schmälern, bleibt solange Unsinn, wie das Vertrauen der Politik in Eltern schmalspurig ist.
In den Kanon der Meinungen stimmt immer häufiger nun auch die Arbeitnehmerseite ein, die sich ausnahmsweise dem Gegenüber der Arbeitgeber anschließt und erhebliche Benachteiligungen insbesondere für erziehende Frauen sieht. Das Betreuungsgeld alleine ist ein Baustein von vielen Elementen, die zu mehr Gerechtigkeit und Aufwertung des Familienbildes in Deutschland beitragen. Ein weiterer Komplex ist unter anderem die politische Aufgabe, Müttern nach der Erziehung den Einstieg zurück ins Erwerbsleben wieder zu erleichtern. Statt sich stur gegen die Anerkennung von Erziehungsleistung zu stellen, sind es Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die hohe Fachkompetenz, die Erziehende in der Zeit zuhause erworben haben, als Maß der Dinge für Vorteile bei der Bewerbung sehen sollten, wenn es um die Wiedereingliederung von Vater oder Mutter geht.
Die Arbeitgeber befürchten durch das Betreuungsgeld einen Fachkräftemangel, weil gerade weibliche Qualifizierte damit an die Erziehung gebunden würden. Dass der Mangel an Fachpersonal wesentlich an exogenen Faktoren wie nicht mehr erschwinglichen Lebenshaltungskosten in unseren Städten festzumachen ist, bleibt bei aller Polemik natürlich unberücksichtigt.
Ob Väter oder Mütter – wer dem eigenen Kind öfter begegnet als um 19.55 Uhr, kurz nach dem Abendessen oder dem Feierabendbier und vor dem Beginn der „Tagesschau“, wird letztlich vor allem mit reinerem Gewissen und größerer Erfüllung leben können. Es darf nicht allein das Betreuungsgeld – oder besser ein vollkommenes Erziehungsgehalt mit entsprechendem Rentenanspruch – sein, dass zum Entschluss führt, Kinder von einem Familienmitglied aufziehen zu lassen. Doch das Nachdenken und Reflektieren wird heute eher angeregt, wenn Bares im Hintergrund steht – leider. Abhängig davon: Nur ein Staat, der Familienleistungen auch finanziell würdigt, darf sich als solidarisch, sozial, nachhaltig, verantwortungsvoll und dem demografischen Wandel gegenüber gewappnet sehen.
Dennis Riehle