Das Bestellerprinzip – Fragen und Antworten

Viele Anfragen zum Bestellerprinzip haben uns erreicht. Muss eine Maklergebühr bezahlt werden? Wie ist die rechtliche Lage beim Immobilienverkauf? Gilt das neue Gesetz schon? All diese Fragen versuchen wir für Sie in diesem kurzen Beitrag zu klären.

Das Gesetz wurde auf den Weg gebracht

Der wichtigste Punkt ist erst einmal festzuhalten, dass das Bestellerprinzip überhaupt kommen wird! Der Bundestag hat diese Richtlinie am 05.03.2015, zusammen mit der Mietpreisbremse, auf den Weg gebracht. Das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren und wartet somit noch auf die Zustimmung des Bundesrates und auf die Unterschrift des Bundespräsidenten. Wenn alles nach Plan verläuft, wird das Gesetz am 01.Juni 2015 in Kraft treten.

Was genau bedeutet das Bestellerprinzip

Die Funktion des Bestellerprinzips lässt sich bereits durch die Bedeutung des Wortes leicht erkennen. Für Vermietungsgeschäfte möchte der Gesetzgeber vorschreiben, dass die Kosten einer Vermittlung durch die Partei getragen wird, die den Immobilienmakler beauftragt hat. Bisher musste immer der Mieter zahlen, auch dann, wenn der Eigentümer einen Makler beauftragt hat. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird es in diesem Fall nicht mehr erlaubt sein, eine Provision vom Mieter zu verlangen. Das Bestellerprinzip soll damit die finanzielle Belastung der Mieter reduzieren.

Wichtig: Bis zum in Kraft treten des Gesetzes ist es jedoch weiterhin zulässig, dass der Mieter die Provision bezahlt.

Was bedeutet dies für einen Suchauftrag

Wird ein Immobilienmakler beauftragt, ein Mietobjekt zu finden, dann bezahlt weiterhin der Mieter den Immobilienmakler. In diesem Fall wurde der Immobilienmakler vom Suchenden „bestellt", weshalb der Mieter auch die Provision trägt.

Wer übernimmt die Maklerkosten bei einem Kaufobjekt

Auch zu diesem Punkt haben uns bereits mehrere Anfragen erreicht. In vielen Medien wurde scheinbar unzureichend darauf hingewiesen, dass das Bestellerprinzip ausschließlich für Mietgeschäfte vorgesehen ist. Die Provisionsregelungen bei Immobilienverkäufen bleiben daher unberührt.

Wie stehen Immobilienmakler zum Bestellerprinzip

Viele Immobilienmakler, die ihr Geschäft auf Mietobjekte ausgerichtet haben, fürchten hohe Einkommensverluste. Diese Ängste, zusammen mit den Ängsten vieler Angestellter ihren Job zu verlieren, sind verständlich und werden wahrscheinlich zu einem erhöhten Wettbewerb unter den Immobilienmaklern führen. Auch die Marktverdrängung einiger Immobilienmaklerbüros ist nicht ausgeschlossen. In der Immobilienwirtschaft wird das Bestellerprinzip eine Einkommensmöglichkeit und damit Arbeitsplätze vernichten.

Vermieter sind die klaren Verlierer

Dennoch ist der Versuch, die Kosten für Mieter zu reduzieren bzw. die Kosten „fairer" zu verteilen, gut nachvollziehbar. Es gibt jedoch einige Kritikpunkte an der aktuellen Form des Bestellerprinzips. Es besteht die Gefahr, dass einige Mieter- und Vermieter ebenfalls zu den Verlierern des Gesetzes werden könnten.

Ein Beispiel sind Vermieter, die nur ein oder zwei Wohnungen besitzen. Diese Vermieter sind auf Mieteinnahmen angewiesen, da diese z.B. Teil ihrer Altersvorsorge sind. Diese Gruppe wird nun außerplanmäßig mit Kosten belastet, die in der ursprünglichen Renditekalkulation keine Rolle gespielt haben.

Es kann also nicht bestritten werden, dass die Kosten für die Vermieter steigen werden. Dabei ist es egal, ob Vermieter privat ihre Immobilien anbieten oder einen Immobilienmakler beauftragen werden.

Zudem werden Vermieter einen noch stärkeren Anreiz haben, nur langfristige Mieter auszuwählen. Studenten, Auszubildende, junge Paare oder auch Rentner werden damit zu „unbeliebten" Mietern. Damit wird die Wohnungssuche für diese Gruppen schwieriger und vielleicht auch teurer.


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