Das ändert sich 2011 für deutsche Autofahrer

Wie jedes Jahr wird es auch nächstes Jahr wieder viele Neuerungen für die deutschen Autofahrer geben. So wird zum Beispiel bei den Neuwagen das Tagfahrlicht Pflicht, Strafen aus den Ausland werden auch bei uns eingefordert, und die Fahranfänger werden jünger.

 

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Photo: Drown

Wechselkennzeichen:

Ab dem Sommer 2011 soll man bis zu drei Autos auf ein Kennzeichen anmelden können. Es darf aber immer nur eines mit dem Wechselkennzeichen in Betrieb sein. Der Wagen mit der höchsten Typenklasse wird für die Haftpflichtversicherung herangezogen. Motorräder und Wohnmobile werden nicht berücksichtigt. Eine fixe Entscheidung steht aber noch aus.

EU-Strafen:

Autofahrer die in einem EU-Land gegen die Verkehrsregeln verstoßen können zukünftig auch im eigenen Land noch zur Kasse gebeten werden. Laut dem ADAC muss aber die Strafe mehr als 70 Euro ausmachen, dieser Betrag ist inklusive der Verfahrenskosten. So kann man auch Bußgelder, die geringer sind, einfordern.

Tagfahrleuchten:

Alle neuen Modelle die ab dem 7. Februar Typzugelassen werden, müssen mit Tagfahrleuchten  ausgestattet sein. Das Tagfahrlicht leuchtet automatisch sobald man den Motor startet. Wenn der Fahrer das Abblendlicht einschaltet erlischt das Tagfahrlicht automatisch. Ältere Autos können das Tagfahrlicht nachrüsten lassen, laut dem ADAC muss man dies aber nicht.

Winterreifen:

Es soll in Deutschland eine neue Winterreifenpflicht geben. Laut dieser sollen dann alle Autofahrer bei Schnee und Eis mit wintertauglichen Reifen unterwegs sein. Hält man sich nicht daran, drohen einem 40 Euro Bußgeld, gefährdet man den Verkehr, sind es 80 Euro.

Führerschein mit 17:

Ab dem 1. Januar soll der Führerschein für Jungendliche ab 17 Jahren eingeführt werden. Dieses Modell wird seit fünf Jahren erprobt. Die Jugendlichen dürfen dann bis zu ihrem 18 Lebensjahr aber nur in Begleitung eines Erwachsenen selbst fahren. Laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verringert sich dadurch das Unfallrisiko um 22 Prozent bei den Fahranfängern.

Steuerbefreiung:

Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasnorm Euro5 und Euro6 erfüllen, endet mit dem Jahreswechsel. Anschließend werden nur noch Euro6-Diesel berücksichtigt, die ab dem 1. Jänner erstmals angemeldet werden. Für sie gilt eine bis Ende 2013 befristete Steuerbefreiung von einmalig 150 Euro.

Dieselzuschlag:

Es gibt keinen Steuerzuschlag mehr ab dem 1. April 2011 für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter. Seit 2007 kommen zur Regelbesteuerung jährlich 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum hinzu.

Biosprit:

Tankstellen in Deutschland sollen ab Januar das neue Benzin E10 mit einem Bioethanolanteil von bis zu zehn Prozent anbieten dürfen. Dass der Bundesrat am 26. November zustimmt, gilt als sicher.
Bislang waren fünf Prozent Ethanol im Benzin erlaubt. Nicht alle Fahrzeuge werden den neuen Kraftstoff vertragen. Deshalb wird es weiterhin auch Benzin mit fünf Prozent Ethanol geben.

Schleuderschutz:

Vom November 2011 an müssen neue Lastwagen- und Busmodelle mit dem elektronischen Schleuderschutz ESP ausgestattet sein.


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