Der frühere Chef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, darf seine Abfindung von vier Millionen Euro voraussichtlich auch dann behalten, wenn er in einem möglichen Strafprozess wegen Untreue und Bilanzfälschung verurteilt werden sollte. Dies haben der NDR und die Süddeutsche Zeitung herausgefunden. Dem normalen rechtschaffenden Bürger ist das nicht mehr vermittelbar, zumal dieser ungeheure Vorgang mit Formalitäten und Terminfristen begründet wird.
Denn es läuft eine entsprechende Frist, innerhalb derer die Nordbank die Abfindung zurückfordern könnte, am 15. Dezember dieses Jahres aus. Der Aufsichtsratschef der Bank, Hilmar Kopper, hatte im Streit um die Abfindung vor zwei Jahren eine harte Linie gegenüber Nonnenmacher abgelehnt – und damit gegen den erklärten Willen der Landesregierungen in Kiel und Hamburg gehandelt. So wird wieder einmal – politisch gewollt – ein krimineller Bankenfeudalherr nicht in Verantwortung gezogen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt seit einem Jahr gegen diesen Herrn Nonnenmacher und weitere Ex-Vorstände wegen Untreue, gegen Nonnenmacher sogar zusätzlich wegen vorsätzlicher Bilanzfälschung. Es geht dabei auch um komplexe und hochriskante Geschäfte, die die Bank an den Abgrund brachten. Die HSH Nordbank musste 2009 von den Steuerzahlern gerettet werden. Als systemrelevante Bank mussten Milliarden an Steuergeldern in den Rachen des Geldvernichters gestossen werden. Zudem prägten üble Skandale Nonnenmachers Vorstandszeit – im Zentrum stand eine Sicherheitsfirma, die unter anderem einem Bankmanager bewusst Kinderpornos untergejubelt haben soll. Die Hamburger Grünen drohten mit Koalitionsbruch, falls Nonnenmacher bleiben sollte. Dazu ist nur zu sagen, wer glaubt, dass auch nur eine der etablierten Parteien entschieden und ohne eigene Interessen gegen diesen asozialen und zutiefts verabscheuungswürdigen Menschen vorgehen wird, der ist einfach nur naiv. Ich wage der Vorhersage: es wird sich nichts ändern, und die Grünen bleiben in der Regierung.
so long gedankensindfreier für humanicum