Das Finanzministerium hält den Beginn der Einkommenssteuererklärung 2019 am 1. April 2020 aufrecht, die am 30. Juni 2020 endet, da man es für besonders wichtig hält, die für die Coronavirus-Krise geplanten Termine zu erhalten, damit die Steuerzahler ab dem 3. April mit der Rückerstattung rechnen können.
Die Steuerbehörde hat es unter den gegenwärtigen Umständen, die sich aus der Gesundheitskrise von Covid-19 ergeben, als "besonders wichtig" erachtet, die Kampagne aufrechtzuerhalten.
![Damit die Steuerzahler ihre Erstattungen so schnell wie möglich erhalten Damit die Steuerzahler ihre Erstattungen so schnell wie möglich erhalten](http://m3.paperblog.com/i/156/1563508/damit-die-steuerzahler-ihre-erstattungen-so-s-L-LXmseh.jpeg)
Dies ist das Ergebnis einer Verordnung, die am heutigen Donnerstag (19.03.2020) vom Finanzministerium im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht wurde und mit der die Modelle für die Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen für das Steuerjahr 2019 genehmigt werden.
Die Steuerbehörde hat es für "besonders wichtig" gehalten, die Einkommenssteuerkampagne unter den gegenwärtigen Umständen, die sich aus der Gesundheitskrise von Covid-19 ergeben, zu den ursprünglich geplanten Terminen aufrechtzuerhalten, damit die Steuerzahler ihre Rückerstattungen so schnell wie möglich erhalten können, da 70% der Erklärungen zur Rückerstattung ausgehen und fast 90% davon online eingereicht werden.
Konkret legt die Anordnung fest, dass die Frist für die Einreichung des Entwurfs der Steuererklärung und der Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen, unabhängig von deren Ergebnis, zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 einschließlich liegt. Mit dem Start der Kampagne am 1. April, zwei Tage später, am 3. April, werden die Steuerzahler in den entsprechenden Fällen ihre Rückerstattungen erhalten. In diesem Sinne werden etwa 70% der Erklärungen zur Rückerstattung ausgehen, und diejenigen, die zur Auszahlung gehen, werden erst am Ende der Kampagne, im Monat Juni, ausgezahlt. Darüber hinaus werden etwa 88% der Rückgaben über das Internet getätigt, was aus dem Finanzministerium bekannt ist.
Steuerzahler können in Raten zahlen
Im Falle von Erklärungen mit Ergebnissen, die per Lastschrift bezahlt werden müssen, wird die Kampagne früher, nämlich am 25. Juni, beendet. Wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, nur die zweite Periode der persönlichen Einkommenssteuer per Lastschrift zu bezahlen, kann dies bis zum 30. Juni geschehen.
Darüber hinaus können die Steuerzahler den Betrag der Steuerschuld, der sich aus ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung ergibt, ohne Zinsen oder Zuschläge in zwei Teile teilen: den ersten Teil, 60 % des Betrags zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung, und den zweiten Teil, die restlichen 40 %, bis einschließlich 5. November 2020.