Das Bundeskabinett hat die Mindestlohnverordnungen gebilligt, wonach der Lohn für Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk ab dem 1.1.2016 steigt.
Die neue Mindestlohnverordnung für Dachdecker 2016 und 2017:
- Mindeststundenlohn Dachdecker ab dem 1.1.2016: € 12,05 brutto pro Zeitstunde.
- Mindeststundenlohn Dachdecker ab dem 1.1.2017: € 12,25 brutto pro Zeitstunde.
Der Mindestlohn gilt nun auch erstmals für Dachdecker, die in Betrieben anderer Baubranchen (z.B. Bau) arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt.
Rechtsanwalt Andreas Martin