Dachdecker bekommen höheren Mindestlohn ab 2016 und 2017

Das Bundeskabinett hat die Mindestlohnverordnungen gebilligt, wonach der Lohn für Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk ab dem 1.1.2016 steigt.

Die neue Mindestlohnverordnung für Dachdecker 2016 und 2017:

  • Mindeststundenlohn Dachdecker ab dem 1.1.2016: € 12,05 brutto pro Zeitstunde.
  • Mindeststundenlohn Dachdecker ab dem  1.1.2017: € 12,25 brutto pro Zeitstunde.

Der Mindestlohn gilt nun auch erstmals für Dachdecker, die in Betrieben anderer Baubranchen (z.B. Bau) arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt.

Rechtsanwalt Andreas Martin



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