Dem mittlerweile in den USA lebenden und arbeitenden droht nach Angaben der Leipziger Volkszeitung kein strafrechtliches Verfahren. Stattdessen sei eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung im Gespräch.
Guttenberg war Anfang diesen Jahres dabei erwischt worden, maßgebliche Teile seiner Dissertation von fremden Quellen abgeschrieben zu haben, ohne diese kenntlich zu machen. In der Folge hatte die Staatsanwaltschaft in Hof Ermittlungen gegen den einstigen Polit-Star aufgenommen, die jetzt scheinbar unmittelbar vor dem Abschluss stehen.
Vor dem Gesetz sind alle gleich
Die politische Karriere von Karl-Theodor von Guttenberg nahm ab Ende 2008 einen kometenhaften Aufstieg. Dies hatte er vor allem der wohlwollenden Berichterstattung in der deutschen Presse zu danken. Eine wissenschaftliche Studie kam nach einer Untersuchung der Presse in der Zeit zwischen November 2008 und April 2010 zu dem Ergebnis, dass alleine in der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dem Spiegel, dem Focus, der Bild und der Zeit knapp 600 Artikel über den CSU-Politiker erschienen waren.
Kam es hierbei zu Bewertungen, dann fielen diese in sieben von zehn Fällen positiv aus. In jedem fünften Beitrag wurde er zudem als „Baron“ oder „Freiherr“ bezeichnet, während gleichzeitig sein Erscheinungsbild, seine guten Manieren oder seine alte Familiengeschichte zum Thema gemacht wurden.
Die Begeisterungswelle riss erst ab, nachdem herausgekommen war, dass Guttenberg den größten Teil seiner Doktorarbeit aus dem Jahr 2007 abgeschrieben hatte. Nach anfänglichem Leugnen und späteren Versuchen, etwaige Fehler mit persönlicher Überlastung zu rechtfertigen, blieb dem Minister am Ende nichts anderes übrig, als zurückzutreten und das Land zu verlassen.
Pikant in diesem Zusammenhang: Karl-Theodor zu Guttenberg soll laut Leipziger Volksstimme bereits vor einigen Wochen in kleinem Kreis geäußert haben, er habe sich mit den Behörden „prinzipiell geeinigt“.
Der Zahlung an eine gemeinnützige Organisation dürfte der Ex-Minister angesichts eines Privatvermögen von mehr als 200 Millionen Euro gelassen entgegen sehen. Und sollte es doch nicht reichen, dann kann er immer noch seine Ehefrau um etwas Unterstützung bitten. Als Nachfahrin von Otto von Bismarck dürfte ihr Familienbesitz noch immer von dem Griff in die Staatskasse profitieren, den der ehemalige Reichskanzler anlässlich seines Rückzugs aus der Politik getätigt hat.
Beruhigend, dass das bayerische Rechtssystem immer noch nach bewährter Praxis funktioniert: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Nur die Mächtigen, Vermögenden und Hochgeborenen sind ein wenig gleicher.