1.1.2012 – Die CSU beginnt das neue Jahr mit einem ungewöhnlichen Vorstoß gegen Rechtsextremismus: Alexander Dobrindt und Gerda Hasselfeldt wollen der NPD die staatliche Parteienfinanzierung entziehen und hierzu das Grundgesetz ändern. Was auf den ersten Blick vernünftig erscheint, erweist sich bei näherer Betrachtung allerdings als typisch christlich-sozialer Winkelzug.
Die Verweigerung staatlicher Zuschüsse zur Parteienfinanzierung soll sich nämlich nicht auf die NPD beschränken sondern stattdessen davon abhängen, ob eine Partei aktuell vom Verfassungsschutz überwacht wird. Wenn sich die CSU mit ihrem Vorschlag durchsetzt, könnte sie so auch DIE LINKE finanziell austrocknen.
Die staatliche Parteienfinanzierung
Zugelassene Parteien in Deutschland werden finanziell mit Steuermitteln von derzeit gut 140 Millionen Euro pro Jahr unterstützt. Die Höhe der einzelnen Zuwendungen ist dabei von der „Verwurzelung in der Gesellschaft“ abhängig. Um diese zu bemessen, werden die bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erreichten Stimmen und die durch Mitglieder- und Mandatsträgerbeiträge sowie Spenden erzielten Einnahmen zu Grunde gelegt.
Für jede gültige Wählerstimme erhalten die Parteien 0,70 Euro. Für die ersten vier Millionen Stimmen gibt es dabei sogar 0,85 Euro. Zusätzlich gewährt der Staat für jeden Euro aus Beiträgen und rechtmäßigen Spenden einen Zuschuss in Höhe von 0,38 Euro.
So erhielt die NPD im Jahr 2010 beispielsweise knapp 1,2 Millionen Euro vom Staat. Im Vergleich wurden die CSU mit 9,6 Millionen Euro, die CDU mit 42,8 Millionen Euro, die SPD mit 38,9 Millionen Euro, die Grünen mit 11,4 Millionen Euro, die FDP mit 13,4 Millionen Euro und die Linkspartei mit 10,8 Millionen Euro aus Steuermitteln unterstützt.
NPD ausschließen
Für die CSU ist es unerträglich, dass die NPD mit staatlichen Mitteln in Höhe von knapp 1,2 Millionen Euro unterstützt wird. Hierbei handelt es sich nur um die offiziellen Zahlungen, die im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung gewährt werden. Nicht berücksichtigt wurden bei der Berechnung die indirekten Zuwendungen in Form von Honoraren an V-Leute durch den Verfassungsschutz. Diese werden häufig an die NPD und ihre Organisationen weitergeleitet. Die konkrete Höhe solcher Zahlungen unterliegt der Geheimhaltung.
Die CSU strebt jetzt eine Gesetzesänderung an, die es dem Bundestagspräsidenten erlaubt, staatliche Zahlungen an Parteien auszusetzen. Vordergründig bezieht sich dieser Vorstoß auf die NPD. Betrachtet man allerdings das Konditional, unter dem eine neue Regelung greifen soll, dann wird die eigentliche Stoßrichtung der Initiative deutlich.
Hierzu Alexander Dobrindt:
„Eine Möglichkeit wäre, den Bundestagspräsidenten in die Lage zu versetzen, bei Parteien, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, Zahlungen auszusetzen“
Während Dobrindt es bei dem Eindruck bewenden lässt, seine Partei würde sich mit ihrem Vorschlag hauptsächlich auf die NPD beziehen, wird seine Parteikollegin, die CSU Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt, deutlicher. In der morgigen Ausgabe der „WELT“ wird Hasselfeldt im Zusammenhang mit der Beschränkung der staatlichen Parteienfinanzierung nämlich auch DIE LINKE ins Gespräch bringen. Wörtlich sagt sie über die Linkspartei:
„Wenn sich die Verfassungsfeindlichkeit der gesamten Partei belegen ließe, wäre dies in der Tat ein Grund, sie von der Parteienfinanzierung auszuschließen.“
Zur Rechtfertigung ihrer Forderung führt Hasselfeldt an, dass DIE LINKE aus gutem Grund vom Verfassungsschutz beobachtet würde. Unter ihrem Dach sammelten sich Elemente und Gruppierungen, die verfassungsfeindlich seien.
Bayern gegen Extremismus
Seit der Aufdeckung der Nazi-Terrorzelle in Thüringen lassen sich Maßnahmen gegen Rechtsextremismus gegenüber der Bevölkerung gut verkaufen. Nachdem Politik, Verfassungsschutz und Behörden über ein Jahrzehnt fast tatenlos mit angesehen haben, wie Rechtsradikale mordend durch das Land gezogen sind, beeilt man sich nun, neue Instrumente zur Terrorabwehr zu installieren.
Innenminister Hans-Peter Friedrich hat noch im Dezember das „Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus“ (GAR) eröffnet. Über eine neue Verbunddatei des BKA mit Informationen über rechtsradikale Aktivitäten in ganz Deutschland soll im Januar entschieden werden. Die Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes werden künftig enger zusammenarbeiten. Selbst die Forderung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung wird mit dem angeblichen Kampf gegen Rechts rechtfertigt.
Was bislang jedoch kaum thematisiert wurde ist, dass die rechtlichen Möglichkeiten und Befugnisse zur Bekämpfung von rechtsradikalem Terrorismus völlig ausreichen würden, wenn auf Seiten von Politik und Behörden nur der Wille dazu bestünde.
Anstatt sich kritisch mit der eigenen Rolle in Bezug auf die Versäumnisse der Vergangenheit auseinanderzusetzen, instrumentalisieren jetzt ausgerechnet die Verantwortlichen den rechten Terror, um ihre lang gehegten Wünsche nach mehr Überwachung und Kontrolle durchzusetzen.
Die CSU geht hierbei sogar noch einen Schritt weiter: Hinter dem vordergründigen Bemühen um die finanzielle Austrocknung der NPD verbirgt sich in Wirklichkeit der Wunsch, im gleichen Zuge einen politischen Gegner von Links loszuwerden. Dass es sich bei der Linkspartei um eine demokratisch zugelassene Partei handelt, deren fortgesetzte Beobachtung durch den Verfassungsschutz bereits skandalös genug ist, irritiert die Bayern dabei nicht.
Die Möglichkeit, einen politischen Widersacher, dessen verfassungsrechtliches Vergehen darin besteht, sich kritisch mit den herrschenden Verhältnissen auseinanderzusetzen und nach gerechten Alternativen zu suchen, gegenüber der Bevölkerung dauerhaft in der extremistischen Grauzone zu verorten, ist für bayerische Ordnungspolitiker wohl einfach zu verführerisch.
Der Schuss könnte allerdings auch nach hinten losgehen: Würde sich der Verfassungsschutz endlich einmal mit den zahlreichen Grundrechtsverstößen der CSU und ihrer Vertreter auseinandersetzen, dann könnte deren Parteienfinanzierung bald ebenfalls zur Disposition stehen.