“Coca Cola” muss die entlassenen Mitarbeiter in Spanien wieder einstellen. “Es kam somit zu einem vollständigen und offenkundigen Verstoß gegen die Informations- und Verhandlungspflicht im Falle eines Eigentümerwechsels des Unternehmens”, so der Urteilsspruch des Gerichts in Madrid. Auch die Gehälter müssen rückwirkend gezahlt werden. “Can’t beat the feeling” werden die betroffenen Mitarbeiter jetzt zu Recht singen können.
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Autor des Artikels : mallorca-services.de
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