Der Bundesverband Säge- und Holzindustrie Deutschland e.V. (BSHD) begrüßt die Entscheidung zum Votumsverfahren zur herkunftsunabhängigen NawaRo-Fähigkeit von Rinde und sieht sich damit in seiner Auslegung des EEG bestätigt.
Diese Entscheidung ist nach Ansicht des BSHD eine konsequente Weiterführung des Hinweises der Clearingstelle vom 18.11.2010 zum Verhältnis der Generalklausel zur Positiv-/Negativ-Liste der Anlage 2. Es bleibt aber zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Entscheidungen der Clearingstelle, im Hinblick auf die Novelle des EEG, voraussichtlich zum 01.01.2012 klarstellend berücksichtigt.
„Der BSHD sieht sich in seiner Arbeit bestärkt“, so Sabine Merkle, Sprecherin des Arbeitskreises Kraft-Wärme-Kopplung. „Der Arbeitskreis wird sich aber weiterhin aktiv für seine Forderungen, wie beispielsweise die Abschaffung des Ausschließlichkeitsprinzips beim Einsatz fester Biomasse sowie die Aufnahme der Schnittholztrocknung als KWK-bonusfähige Prozesswärme in die Positivliste der Anlage 3, einsetzen.“