Die City BKK hat mit Schreiben vom 14.04.2011 bestätigt, dass sie den Beschluss des Landessozialgerichts beachten wird. Über die Hintergründe können Sie hier nachlesen:
Falls es in der Praxis doch zu Schwierigkeiten mit der Genehmigung der Versorgung oder der Abrechnung kommt, kann nachfolgend das Schreiben der City BKK heruntergeladen werden: