Christian Wulff: Bundespräsident auf Abwegen

Von Eckhardschulze

Es ist einmal angebracht danach zu fragen, warum Bundespräsident Wulff bei seiner höchst umstrittenen Rede so auf die RELIGIONEN abgestellt hat, obwohl an und für sich Deutschland ein säkularer Staat ist?!

An anderer Stelle hatte ich auf den “Gottesbezug” in der Präambel des Grundgesetzes hingewiesen, mit dem in den weiteren Artikeln christlich-ethische Werte wie die Menschenwürde (Artikel 1 I GG) verknüpft wurden.

Damit war und ist aber der säkulare Charakter des Grundgesetzes keineswegs in Frage gestellt, sondern das Grundgesetz knüpft an die kulturelle Leistung des Christentums an, insbesondere an die Friedfertigkeit und die Nächstenliebe usw., die letztlich die sozial-ethische Bindung bis hin zu dem Umgang mit Eigentum (Stichwort: Eigentum verpflichtet) manifestiert.

Säkular deshalb, weil nicht die Bibel der “Gesetzgeber” ist, wie im Gegensatz dazu in einer islamischen Staatsverfassung, die ihre Rechtsprechung nach dem Koran ausrichtet, sondern lediglich christlich-ethische Werte Eingang gefunden haben, die z.B. entgegen den 10 Geboten (Stichwort: Du sollst keine anderen Götter neben mir haben!) auch andere Religionen tolerieren!

Vor diesem Hintergrund ist mehr als unverständlich, wenn Bundespräsident Wulff in seiner Rede die Bedeutung der angesprochenen RELIGIONEN (Christentum, Judentum, Islam) nicht nur überhöht, sondern c.p. zwischen “christlicher Kultur” und den daraus (teilweise) abgeleiteten Werten wie die “Menschenwürde” und offenbar einer “islamischen Staatsreligion” nicht differenzieren kann. Es scheint so, als sei er mit solchen Fragen überfordert, obwohl er auch ein Hüter des Grundgesetzes ist!

Mit dieser Art der verfehlten und grundgesetzfernen Diskussion erweckt er bei muslimischen Mitbürgern den Eindruck, als ob sie in Deutschland ungehindert tatsächliche oder interpretierte Bestandteile ihrer Religion ausüben könnten, die in Deutschland strafbar sind.

Dazu gehört unter anderem die Gewaltausübung auf der Grundlage der “Scharia”, Zwangsehen, die Unterdrückung von Frauen usw. usw.

Dass sich die Bundeskanzlerin aufgefordert sah, an das “Grundgesetz” zu erinnern, ist an und für sich eine Blamage für den Bundespräsidenten.

Seine bei Amtsantritt begrüßte “Jugendlichkeit”, die insbesondere die JOURNAILLE hervorgehoben hatte, beweist allenfalls die Notwendigkeit der “Altersuntergrenze”, die das Gesetz bei der Nominierung von Kandidaten vorschreibt.

Dass die Bundeskanzlerin diese wichtige Frage offenbar nicht beachtet hat, zeigt sich in der völlig verfehlten Rede des Bundespräsidenten, bei dem an und für sich jedes Wort kraft seiner Aufgabenstellung auf die Goldwaage gelegt werden muss. Es ist das WORT DES BUNDESPRÄSIDENTEN, das sein Amt ausfüllt und seine Bedeutung darstellt.

Es ist daran zu erinnern, dass das Amt des Bundespräsidenten alleine aus parteipolitischen Erwägungen der UNION und der FDP besetzt wurde! Hier stand nicht die Eignung des Kandidaten im Vordergrund, es musste vielmehr ein Kandidat aus den eigenen Reihen sein!

Das Ergebnis können wir jetzt angesichts der völlig absurden Redeinhalte und der dadurch erzeugten “Verwirrung” und “Desorientierung” in der JOURNAILLE lesen.

Die MULTIKULTI-Bewegung will offenbar die BÜRGER davon ablenken, dass es um die Verteidigung der “christlich-ethischen” Werte im oben beschriebenen Sinne  und mithin um die Bewahrung und Einhaltung des GRUNDGESEZES geht.

Es wäre vielleicht angebracht, dass dem Bundespräsidenten und seiner Umgebung etwas Nachhilfe in Sachen GRUNDGESETZ erteilt wird, die über das bloße Lesen von Artikeln hinausgeht.