Dabei ist eine Begründung seitens des Arbeitgebers nicht erforderlich und es muss auch kein Verdacht vorliegen, dass der Arbeitnehmer blau macht.
Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 5 AZR 886/11) hat gestern entschieden, dass der Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Krankmeldung eine Krankschreibung verlangen kann.
Dabei ist eine Begründung seitens des Arbeitgebers nicht erforderlich und es muss auch kein Verdacht vorliegen, dass der Arbeitnehmer blau macht.
Dabei ist eine Begründung seitens des Arbeitgebers nicht erforderlich und es muss auch kein Verdacht vorliegen, dass der Arbeitnehmer blau macht.