Das AKW Mühleberg erhält eine unbefristete Betriebsbewilligung. Das Urteil aus Lausanne dürfte neben der BKW vor allem auch das Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI freuen.
So optimistisch hatten die Gegnerinnen und Gegner des AKWs Mühleberg noch kaum einmal einem Gerichtsurteil entgegengeblickt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im März 2012 die Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg bis zum 28. Juni 2013 befristet hatte, schien eine Abschaltung des 40-jährigen Meilers vor den Toren von Bern in greifbarer Nähe.
Das Bundesgericht als oberste Instanz hat anders geurteilt: Das AKW Mühleberg erhält nach über 40 Jahren zum ersten Mal eine unbefristete Betriebsbewilligung. Und während in der BKW-Chefetage vermutlich die Korken knallen, fragt sich der Rest der Schweiz (naja, ein Teil davon): Was um Gotteswillen haben die Richter in Lausanne da entschieden?
Die ersten Meldungen aus dem Gerichtssaal legen nahe, dass das Bundesgericht einen fast unbeschränkten Glauben an die Aufsicht durch das eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) an den Tag gelegt hat. «Nach Ansicht des Gerichts genügt zur Gewährleistung der Sicherheit die Aufsicht des Nuklearsicherheitsinspektorats», schreibt die Berner Zeitung online.
Interessant. Das Bundesgericht stärkt damit ausgerechnet jene Institution, deren Direktor zwar immer wieder auf die Unabhängigkeit pocht, gleichzeitig jedoch seiner Belegschaft die «Arbeitshypothese» verordnet, dass die Schweizer AKWs sicher sind. Man kann wohl ohne grosses Risiko von der Arbeitshypothese ausgehen, dass man auch am ENSI-Sitz in Brugg mit dem Ausgang des Verfahrens hoch zufrieden sein wird.
Indem es die Verantwortung für die Sicherheit des AKWs Mühleberg dem ENSI überlässt, drückt sich das Bundesgericht jedoch um die Antwort auf die entscheidenden Fragen: Wie sicher ist der Kernmantel des AKWs Mühleberg? Wie steht es um die Erdbebensicherheit? Und wie um die Notkühlung? Zur Erinnerung: Das Bundesverwaltungsgericht hatte nach eingehender Prüfung befunden, in Mühleberg seien «bedeutende Sicherheitsaspekte» nicht geklärt, welche den Weiterbetrieb des Werks in Frage stellen würden – trotz der Aufsicht durch das ENSI.