CDU/CSU/FDP: “Wahlgeschenke” zu Lasten der Bürger, insbesondere der Kinder

An und für sich konnte der politisch Interessierte die Ergebnisse der ersten “Wahlveranstaltung” zur Einstimmung der Bevölkerung bereits vorwegnehmen; der sonntägliche Presseclub, aber auch einige Zeitungen, wurden geschickt “vorab” informiert, damit den unbedarften Bürgern so eine Art “Erwartungshaltung”  suggeriert werden konnte, die sich dann am Sonntag bzw. Montag “bestätigt” hat.

Selbstverständlich hatte z.B. der PRESSECLUB die Wohltaten (?) für die Bürger am Sonntag im Wesentlichen verkündet, wenn auch die Kritik an dem Betreuungsgeld schärfer ausfiel, als sich das anscheinend einige Teilnehmer gewünscht hatten. Dennoch wurde deutlich, dass es sich um eine ausgemachte Idiotie handelt, eine Art Ablenkung, weil die jahrelang versprochenen und zugesicherten KITA-Plätze gar nicht zur Verfügung stehen, schon gar nicht das dafür hinreichend ausgebildete und qualifizierte Personal vorhanden ist. Und die Vorstellung, dass Kinder in solchen Einrichtungen kaum sinnvoll betreut, eher geparkt werden, wie häufig in den Ganztagsschulen, sollte eigentlich bekannt sein und nachdenklich machen.

Dass einmal mehr das Individualrecht der Kinder missachtet werden soll, dürfte vielen Bürgern noch gar nicht so geläufig sein.

Jedenfalls war bereits in den zurückliegenden Wochen für jeden erkennbar, wie mit “ideologischer Inbrunst” z.B. die Beschneidung von Jungen zu Gunsten eines aus heutiger Sicht abartig erscheinenden religiösen “Opfer- und Unterwerfungsrituals” Gesetzeskraft erlangte, einmal mehr unter Missachtung des Grundgesetzes bzw. der Individualrechte der Kinder.

Das Kindeswohl, das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch der Kinder, wurde einer Art merkelschen Staatsräson geopfert, an und für sich ein unglaublicher Vorgang in einem Rechtsstaat, der sich einmal in der Tradition der Aufklärung verstanden hatte. Vergangenheit.

Diese Politik wird jetzt mit dem “Betreuungsgeld” fortgesetzt weil es “billiger” ist, Eltern oder Alleinerziehenden ein paar Euro in die Hand zu drücken und weil die neoliberalen Konservativen nicht daran interessiert sind, sich mit gleichem Elan für die Ausbildung der Kinder einzusetzen, wie es bei der abartigen Staatsräson bezogen auf die religiöse Machtausübung gegenüber Israel sichtbar wurde.

Dass angesichts der Euro- und Schuldenkrise solche nutzlosen Ausgaben in Milliardenhöhe eine Katastrophe sind, nur weil die CSU mit dem Bau der Kindertagesstätten bisher nicht nachkam, soll auch das Versagen der ansonsten stets so hochgelobten CSU-Regierung in Bayern kaschieren, insbesondere vor der nächsten Landtagswahl.

Da musste ein BILD der Familie und der Selbstbestimmung vermittelt werden, das schon längst nicht mehr mit der (statistisch nachweisbaren) Realität in Einklang zu bringen ist, jedenfalls bezogen auf die stark ansteigende Zahl der “Single-Haushalte”. Und niemand ist daran gehindert, die Kinder in der Familie zu erziehen.

Interessant ist, dass UNION und FDP erneut die Leistungsberechtigten nach SGB II ausgrenzen. Die Hartz-IV-Empfänger, das gilt auch für sog. Aufstocker, erhalten das Betreuungsgeld selbstverständlich nicht; es wird als Einkommen verrechnet und mindert die SGB-Leistungen!

Die dahinter stehende Absicht ist offenkundig, denn die Wirtschaft braucht billige Arbeitskräfte, insbesondere Frauen, auch und gerade alleinerziehende Frauen, weil die so schön wehrlos sind. Es ist zu erwarten, dass die Jobcenter und Optionskommunen den arbeitslosen Müttern vorrangig die vorhandenen “Parkplätze” anbieten werden, damit die anwachsenden prekären Arbeitsplätze wahrgenommen werden. Das hilft dann den Gierigen und Abzockern in der Gesellschaft, noch reicher zu werden und die Kommunen und die Länder werden finanziell entlastet.

Auch die Kindertagesstätten sollen mit Arbeitnehmern, die in prekären Arbeitsverhältnisse gehalten werden, gefüllt werden. Dass da so manche wohlhabendere Familien nicht daran interessiert sind, ihre Kinder dort einzureihen, dürfte insbesondere auch für Bayern gelten. Auch dafür muss das Betreuungsgeld herhalten, eine Art versilberten Ausgleich schaffen. Pikant ist, dass Familien, die finanziell nicht auf das Betreuungsgeld angewiesen sind, das Betreuungsgeld geschenkt bekommen, während die Kinder der Leistungsberechtigten nach SGB II dieses Geld nicht erhalten. Spätestens nach dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Johannes Münder, ehemals TU Berlin, zu den ab 1.1.2011 grundgesetzwidrigen Regelsätzen nach SGB II, sollte eigentlich jedem klar sein, dass insbesondere die Kinder seit vielen Monaten betrogen werden, weil die Regelsätze bzw. das Existenzminimum gezielt und bewusst zu niedrig berechnet wurde.

Hier zeigt sich darüber hinaus eine Ungleichbehandlung im Sinne des Verstoßes gegen den “Gleichbehandlungsgrundsatz”, weil die “Normalfamilien” für die Kinder zusätzlich Geld erhalten, das den Leistungsberechtigten nach SGB II über die Verrechnung als Einkommen entzogen wird.

Es darf nicht länger hingenommen werden, dass UNION/FDP das Grundgesetz mit Füßen treten dürfen. Es wäre an der Zeit, dass sich insbesondere die Vertreter und Verantwortlichen für die Rechtsprechung (Judikative) gegen Regierungen vernehmbar wenden, die wiederholt den “Gleichbehandlungsgrundsatz” ignorieren, internationales Recht (z.B. Zwangsarbeit) missachten und besonders eigene Rechte der KINDER durch trickreiche Gestaltung vorenthalten. Denn den KINDERN steht das Betreuungsgeld zu; die Eltern verwalten es allenfalls für ihre Kinder.

Aber wie oben bereits angedeutet, werden die Rechte der Kinder weiterhin durch den eiskalten neoliberalen Zeitgeist vorsätzlich missachtet. Während normal arbeitende Eltern das Betreuungsgeld für ihre Kinder zusätzlich einsetzen können, wird das den Kindern von arbeitslosen Eltern rechtsmissbräuchlich verweigert!

Die Kinder arbeitsloser Eltern geraten sozusagen in eine Art Sippenhaft; ihr individueller Anspruch auf Gleichbehandlung wird rechtswidrig ignoriert! Sie sind Kinder 2. Klasse.

Es ist geradezu peinlich, dass beinahe sämtliche Abgeordneten des Bundestages, die solche rechtsmissbräuchlichen Absichten von Regierungen eigentlich entschieden zurückweisen müssten, dazu schweigen und dann sogar solchen von vornherein rechtswidrigen Gesetzesvorlagen zustimmen. Das zeigt, dass der Bundestag nicht mehr so funktioniert, wie es der SOUVERÄN eigentlich erwarten dürfte. Die Abgeordneten verhalten sich mehr wie Nutznießer oder willige Angestellte der jeweiligen Fraktion. Von der Verantwortung des Mandates im Auftrag der Bürger haben diese Zeitgenossen wenig gehört oder gar verstanden.

Die Bundesregierung setzt möglicherweise auch hier auf den zeitlich langen Weg durch die Gerichtsinstanzen, sofern sich Anwälte überhaupt bereiterklären, sich für die offenkundig benachteiligten Kinder einzusetzen und die oft mehr als fünfzig Seiten umfassenden Schriftsätze, angereichert durch Rechtsgutachten, zu erstellen. Trickreich hatte die Bundesregierung den eigenen Rechtsmissbrauch geschützt und den Anspruch der Betroffenen auf rückwirkende Leistungen mit einer speziellen Vorschrift verhindert (vgl. § 330 Abs. 1 SGB III, § 40 Abs. 2 Nr. 2 SGB II), nach der erst ein Leistungsanspruch für die Zukunft entsteht, wenn die höchstrichterliche Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Gesetzes oder seiner Auslegung im Sinne der KLÄGER entschieden hat.

Nur die obsiegenden KLÄGER haben dadurch einen rückwirkenden Anspruch auf Leistungen, sofern sich nicht weitere Betroffene an das Verfahren “angehängt” hatten. Die m.E. rechtsmissbräuchlichen Vorschriften führen im Ergebnis dazu, dass die Bundesregierung aus Haushaltsgründen geradezu ein Interesse daran hat, bestehende Rechtslagen nach z.B. Grundgesetz oder Rechtfortschreibung der Gerichte zu missachten und langjährige Gerichtsverfahren in Kauf zu nehmen, um schlicht Geld einzusparen. Das gilt insbesondere dann, wenn die verabschiedeten Gesetze von Anfang an erkennbar rechtswidrig sind, wie das bei der Bemessung der Regelsätze nach SGB II von vornherein auch durch rechtzeitig vorliegende gutachtliche Stellungnahmen (siehe oben, Prof. Dr. jur. Johannes Münder) unübersehbar war. Dennoch wurden die klar rechtswidrigen Gesetze durch Bundestag und Bundesrat gezwungen; Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) entschuldigte die Zustimmung im Bundesrat damals damit, dass ja die Betroffenen auf die (viel zu gering berechnete) Erhöhung warten, ein besonderer Zynismus.

Einen ähnlichen Rechtsmissbrauch hat jetzt die FDP durchgesetzt. Mit der Streichung der Praxisgebühr soll davon abgelenkt werden, dass die Krankenkassen die nicht benötigten Mittel den Bürgern wieder erstatten müssen, und zwar in Form von Beitragssenkungen!

Aber hier weigert sich die Bundesregierung, den Bürgern ihr Geld wieder zurückzugeben. Das wird u.A. die Pharmaindustrie beflügeln, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den Geldsegen abzuschöpfen. Da bleibt dann auch viel Raum für die Gehaltserhöhung von Managern in den allzu vielen Krankenkassen.

Dass dennoch die Umfragewerte für die verantwortliche Bundeskanzlerin so hoch sind, hat entweder mit bodenloser Dummheit der Bürger zu tun, mit trickreichen Umfragen oder der sich breit machenden Haltung vieler Bürger: nach mir die Sintflut; jeder sehe wo er bleibe.

Ob der sich ausbreitende (neoliberale) Egoismus in Krisenzeiten, mit Blick auf die damit verbundene anhaltende Zerstörung des Sozialstaates, für den sog. Mittelstand auszahlt, darf bezweifelt werden.

Es ist der Überschrift von Wolfgang Lieb (NachDenkSeiten)

Koalitionsgipfel: Politisches Schmierentheater – Bierzelt im Kanzleramt

zuzustimmen, der die Koalitionsergebnisse wie folgt plakatiert:

Das viel wichtigere Thema der Bekämpfung der Altersarmut wurde gar nicht erst angepackt. Die weitaus drängenderen Probleme der deutschen und europäischen Politik wurden von diesem Theaterdonner übertönt. „Gibst Du mir – geb` ich Dir“, so schlicht funktioniert Regierungspolitik unter Schwarz-Gelb.

Die existenziellen Fragen für die Zukunft, nämlich wie man aus der Abwärtsspirale der europäischen Austeritätspolitik herauskommt, wie man der auch in Deutschland schwächelnden Wirtschaft Impulse geben könnte, wie die Ausweitung des Niedriglohnsektors bekämpft werden könnte, wie das Rentensystem so reformiert werden könnte, dass die programmierte Altersarmut vermieden werden kann, wie die Finanzmärkte re-reguliert und krisensicherer gemacht werden könnten, alle diese existenziellen Fragen, wurden durch diesen politischen Kuhhandel überdeckt.

Bei dem Politikdesaster darf aber nicht vergessen werden, dass sich der Bürger die untauglichen Koalitionäre zusammengewählt hat.

Das wirkt besonders prekär in der Krise.

Die Bürger sollten sich dazu aufraffen, über Alternativen nachzudenken. Die neoliberalen Phantasien wurden durch die Realität eingeholt. Es steht in diesen Monaten und im nächsten Wahljahr das Gemeinwesen zur Debatte, das die “Alt-Parteien” in den letzten 20 Jahren nachhaltig beschädigt haben.

Es fehlte bis vor wenigen Monaten der Wille, die Taugenichtse zur Verantwortung zu ziehen. Seit “Stuttgart 21”, der folgenden Landtagswahl und der Wahl des Oberbürgermeisters in Stuttgart hat sich das etwas gewandelt. Das macht Hoffnung.

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